Einkommen: das nach Anlage A bestimmte wirtschaftliche Einkommen aus dem durch eine Erwerbsbehinderung betroffenen Unternehmen oder – wenn nur ein Teil des Unternehmens von der Erwerbsbehinderung betroffen ist – Unternehmensteil;
EpiG-Berechnungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 329 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph 2
22.07.2020
82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Für die Zwecke dieser Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
11.04.2022
20011233
NOR40224895