Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 326 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph eins
21.07.2020
31/04 Bundesbeteiligungen
Die Gewährung von Zuschüssen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit für standortrelevante Unternehmen durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH („COFAG“) haben den Richtlinien gemäß Anhang zu entsprechen.
22.07.2020
20011230
NOR40224882