Dieser Anhang unterliegt den in Anhang römisch zwei dieses Abkommens aufgeführten Übergangsbestimmungen.
Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 103 aus 2020,
Vertrag – Multilateral
Anlage eins
02.08.2020
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Ursprungsort
21.07.2020
20011226
NOR40224805