Absatz eins,Vorbehaltlich der Übergangsbestimmungen in Anhang römisch zwei handeln die Vertragsparteien im Einklang mit den Rechtsvorschriften, die in Teil B von Anhang römisch drei aufgeführt sind, wobei die nachstehenden Bedingungen gelten.
Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 103 aus 2020,
Vertrag – Multilateral
Artikel 16
02.08.2020
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
21.07.2020
20011226
NOR40224791