Absatz eins,Neben den durch andere gesetzliche Bestimmungen übertragenen Entscheidungsbefugnissen obliegen dem Hochschulkollegium folgende Aufgaben:
- Ziffer einsStellungnahme in Fragen der Entwicklung der inneren Organisation und Kommunikation (Organisationsplan, Satzung),
- Ziffer 2Stellungnahme im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Bestellung des Rektors oder der Rektorin,
- Ziffer 2 aStellungnahme bei Wiederbestellung von amtierenden Rektorinnen und Rektoren (Paragraph 13, Absatz 4,),
- Ziffer 2 bStellungnahme zum Vorschlag der Rektorin oder des Rektors betreffend die Bestellung der Vizerektorinnen und Vizerektoren durch die zuständige Bundesministerin oder den zuständigen Bundesminister,
- Ziffer 2 cWahl eines Mitglieds des Hochschulrates (Paragraph 12, Absatz eins, Ziffer 4 und Absatz 2, Ziffer 4,) und Mitteilung des Ergebnisses der Wahl an die zuständige Bundesministerin oder den zuständigen Bundesminister,
- Ziffer 3Stellungnahme bei der Abberufung des Rektors oder der Rektorin oder des Vizerektors oder der Vizerektorin,
- Ziffer 4Erlassung des Curriculums sowie der Prüfungsordnung,
- Ziffer 5Beratung in pädagogischen Fragen,
- Ziffer 6Stellungnahme zu Beschwerden und Beschwerdevorentscheidungen gemäß Paragraph 14, des Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetzes – VwGVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2013,, bei Beschwerden in Studienangelegenheiten, welche im Fall der Vorlage an das Verwaltungsgericht der Beschwerde anzuschließen ist,
Anmerkung, Ziffer 7, aufgehoben durch Ziffer 25,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 101 aus 2020,
- Ziffer 8Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen und
- Ziffer 9Genehmigung der Geschäftsordnung des Hochschulkollegiums.