Absatz eins,Anerkannte Bildungseinrichtungen sind zur Führung der Bezeichnung „Private Pädagogische Hochschule“ berechtigt. Anerkannte Studienangebote sind als „Private Hochschullehrgänge“ zu bezeichnen.
Hochschulgesetz 2005
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 30 aus 2006, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 101 aus 2020,
BG
Paragraph 7
01.01.2021
31.12.2020
HG
72/02 Studienrecht allgemein
Ausbildung, Fortbildung
21.01.2021
20004626
NOR40224748