Absatz einsZur Durchführung und Leitung der Wahl ist eine Hauptwahlkommission zu bestellen. Die Hauptwahlkommission hat ihren Sitz bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Sie ist für das ganze Bundesgebiet zuständig.
Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 137 aus 2017, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 67 aus 2020,
BG
Paragraph 195,
22.07.2020
WTBG 2017
36 Wirtschaftstreuhänder
22.07.2020
20009983
NOR40224701