Elektrotechnikverordnung 2020
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 308 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph 6
09.07.2020
ETV 2020
95/01 Elektrotechnik
Jede elektrische Niederspannungsanlage muss einer Prüfung nach den anerkannten Regeln der Technik unterzogen werden, bevor sie erstmalig in Betrieb genommen wird, um die Einhaltung der Erfordernisse des Paragraph 3, Absatz eins und 2 ETG 1992 nachzuweisen. Bei Anwendung der jeweils für sie in Betracht kommenden elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften ist die Anforderung an diese Erstprüfung als erfüllt anzusehen.
14.07.2020
20011222
NOR40224501