Kurztitel

Elektrotechnikverordnung 2020

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 308 aus 2020,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

09.07.2020

Abkürzung

ETV 2020

Index

95/01 Elektrotechnik

Text

Erstprüfung

Paragraph 6,

Jede elektrische Niederspannungsanlage muss einer Prüfung nach den anerkannten Regeln der Technik unterzogen werden, bevor sie erstmalig in Betrieb genommen wird, um die Einhaltung der Erfordernisse des Paragraph 3, Absatz eins und 2 ETG 1992 nachzuweisen. Bei Anwendung der jeweils für sie in Betracht kommenden elektrotechnischen Sicherheitsvorschriften ist die Anforderung an diese Erstprüfung als erfüllt anzusehen.

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2020

Gesetzesnummer

20011222

Dokumentnummer

NOR40224501