Grundausbildungsverordnung-PDion
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 305 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph eins
01.08.2020
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948
Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für die Bediensteten der Parlamentsdirektion, die auf Grund des VBG oder dienstvertraglicher Vereinbarungen verpflichtet sind, eine Grundausbildung zu absolvieren, oder für die gemäß dem BDG 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist.
Ernennungserfordernis
09.07.2020
20011218
NOR40224448