Absatz eins,Dieses Abkommen tritt nach einem Notenaustausch zwischen dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem hiefür durch Beschluß des Gouverneursrates gehörig bevollmächtigten Generaldirektor in Kraft.
Abkommen zwischen Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung über den Amtssitz des Fonds
Bundesgesetzblatt Nr. 248 aus 1982, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 94 aus 2020,
Vertrag – OPEC
Artikel 31
01.08.2020
19/20 Amtssitzabkommen
ZU URKUND DESSEN haben die beiderseitigen Vertreter der Republik Österreich und von OFID dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Wien, am 21. April 1981 in zweifacher Ausfertigung, in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
27.04.2023
10000743
NOR40224420