Abkommen zwischen Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung über den Amtssitz des Fonds
Bundesgesetzblatt Nr. 248 aus 1982, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 94 aus 2020,
Vertrag – OPEC
Artikel 30,
01.08.2020
19/20 Amtssitzabkommen
Sofern und insoweit die Republik Österreich mit einer zwischenstaatlichen Organisation ein Abkommen trifft, das Bestimmungen enthält, die für die betreffende Organisation günstiger sind als die entsprechenden Bestimmungen und Bedingungen dieses Abkommens, dann dehnt die Republik Österreich diese günstigeren Bestimmungen und Bedingungen mittels eines Zusatzabkommens auch auf OFID aus.
27.04.2023
10000743
NOR40224419