Mechanismus zur Unterstützung bei der Untersuchung und Verfolgung der seit dem Jahr 2011 in Syrien begangenen schwersten Verbrechen (IIIM), der von der Generalversammlung mit Resolution 71/248 vom 21. Dezember 2016 eingesetzt wurde,
Einrichtungen der Vereinten Nationen, denen Rechtshilfe zu leisten ist
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 296 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph eins
03.07.2020
25.10.2022
IG-ZG-V
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Folgenden Einrichtungen der Vereinten Nationen ist nach den Bestimmungen des IG-ZG Rechtshilfe zu leisten:
27.10.2022
20011209
NOR40224299