Absatz eins,Der Schwerpunktlehrberuf Buchbindetechnik und Postpresstechnologie ist mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
Buchbindetechnik und Postpresstechnologie-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 274 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph eins
01.07.2020
50/04 Berufsausbildung
25.06.2020
20011202
NOR40224138