Absatz eins,Dem Prüfungsbeirat obliegen
- Ziffer einsdie Festlegung von Grundsätzen und allgemeinen Zielen für die Prüfung und für die Prüfpläne,
- Ziffer 2die Festlegung von Kennzahlen sowie deren Controlling,
- Ziffer 3die Kooperation und Koordinierung zwischen den jeweils entsendenden Institutionen,
- Ziffer 4die Festlegung eines gemeinsamen Budgets für die Weiterentwicklung der gemeinsamen IT-Anwendungen sowie für das Competence Center GPLA (CC-GPLA) mit dem IT-Betrieb sowie
- Ziffer 5die Festlegung von Grundsätzen für die Aus- und Fortbildung der jeweiligen Bediensteten.