Kurztitel

Abkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 128 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 77 aus 2020,

Typ

Vertrag – Vietnam

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2,

Inkrafttretensdatum

04.06.2020

Index

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe

Text

Artikel 2

Zum Zwecke der Förderung und Erweiterung der finanziellen Kooperation ist der österreichische Bundesminister für Finanzen bereit, die Gewährung von gebundenen Hilfskrediten zu konzessionellen Konditionen, welche von der Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft (OeKB), Wien, unter ihrem Exportfinanzierungsverfahren refinanziert werden, zu unterstützen.

Ein indikativer Finanzrahmen in Höhe von € 100.000.000 (einhundert Millionen Euro) einschließlich des nicht genutzten Teils in Höhe von € 65.000.000 (fünfundsechzig Millionen Euro) des vorherigen Abkommens ist für die Gültigkeitsdauer ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens für gemeinsam von den Vertragsparteien geförderte Projekte vorgesehen.

Zuletzt aktualisiert am

05.06.2020

Gesetzesnummer

20009277

Dokumentnummer

NOR40223683