Absatz eins,Bedienstete, die am 31. Dezember 2020 auf einem Arbeitsplatz
- Ziffer einsder Finanzpolizei oder
- Ziffer 2der Steuerfahndung oder
- Ziffer 3eines Finanzamtes im Fachbereich mit Arbeitsschwerpunkt Finanzstrafsachen oder im Team Strafsachen
verwendet wurden, sind ab 1. Jänner 2021 dem Amt für Betrugsbekämpfung zur Dienstleistung zugewiesen.