Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2020,
römisch fünf
Anlage eins
26.05.2020
16.02.2021
31/04 Bundesbeteiligungen
Die COFAG hat dem Bundesminister für Finanzen über die gewährten Fixkostenzuschüsse laufend zu bestimmten Stichtagen gemäß einem vom Bundesminister für Finanzen der COFAG zu übermittelnden Schema zu berichten und dem Bundesminister für Finanzen auf Verlangen sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Informationen zu erteilen, die erforderlich sind, um die Einhaltung dieser Richtlinien zu prüfen und die Erfüllung der Berichtspflicht gemäß Paragraph 3 b, Absatz 4, ABBAG-Gesetz sicherzustellen.
Warenerlös, Einzelunternehmer, Steuerberaterkosten, Wirtschaftsprüferkosten, Einkommensteuerveranlagung, Anschaffungskosten, Dividendenpolitik
17.02.2021
20011180
NOR40223439