auf der Richtungsfahrbahn Wien der Abschnitt zwischen km 74,62 und km 66,25 und
Section Control-Messstreckenverordnung Aspang-Grimmenstein 2020
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 210 aus 2020, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 292 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph eins
15.05.2020
07.10.2026
90/01 Straßenverkehrsrecht
Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird folgender Abschnitt der A 2 Süd Autobahn festgelegt:
07.10.2026
20011172
NOR40223293