Härtefallfondsgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2020, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 23 aus 2020,
BG
Paragraph 2 a,
05.04.2020
31.12.2024
31/05 Förderungen, Zuschüsse, Fonds
Die Agrarmarkt Austria hat dem Bundesminister für Finanzen und der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus nach Abschluss eines Härtefallfonds-Förderungsvertrages die LFBIS-Nummer oder Steuernummer, Name und Anschrift des Förderungswerber, das Datum des Schreibens, mit dem der Fördervertrag zwischen der Agrarmarkt Austria mit dem zu fördernden Unternehmen durch die Genehmigung der Hilfe zustande kommt und die Höhe und das Datum des Zuschusses, zu übermitteln.
02.11.2022
20011085
NOR40222264