Verbesserung der Lebensqualität und Gewährleistung besserer sozialer Rahmenbedingungen,
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 35 aus 2020,
Vertrag – Multilateral
Artikel 231
01.03.2020
59/04 EU - EWR
Die Vertragsparteien verfolgen die unter Artikel 230 fallenden Ziele, einschließlich durch eine Zusammenarbeit und den Austausch von bewährten Verfahren in folgenden Bereichen:
Lebensbedingung
12.08.2020
20011102
NOR40222179