„Unternehmen, dem besondere oder ausschließliche Rechte oder Privilegien eingeräumt wurden“ jedes öffentliche oder private Unternehmen, das eine gewerbliche Tätigkeit ausführt und dem eine Vertragspartei auf zentraler oder subzentraler Ebene rechtlich oder tatsächlich ausschließliche oder besondere Rechte oder Privilegien eingeräumt hat. Solche Rechte oder Privilegien können das Recht einschließen, als Vertrieb, Netzbetreiber oder sonstiger Vermittler für den Kauf oder Verkauf von Waren oder die Erbringung oder den Empfang einer Dienstleistung zu handeln. Als „Unternehmen, dem besondere oder ausschließliche Rechte oder Privilegien eingeräumt wurden“ zählen auch Monopole, die eine gewerbliche Tätigkeit ausführen;