Absatz eins,Die Vertragsparteien richten ein zügiges, wirksames, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur verwaltungsseitigen oder gerichtlichen Nachprüfung ein, damit ein Anbieter sich im Rahmen einer unter dieses Abkommen fallenden Beschaffung beschweren kann,
- Litera awenn gegen dieses Kapitel verstoßen wurde oder
- Litera bwenn Maßnahmen einer Vertragspartei zur Umsetzung dieses Kapitels nicht beachtet wurden und der Anbieter nach dem internen Recht einer Vertragspartei nicht das Recht hat, sich direkt über einen Verstoß gegen dieses Kapitel zu beschweren,