Absatz eins,Die Entgegennahme, Öffnung und Behandlung aller Angebote durch die Beschaffungsstelle erfolgt nach Verfahren, welche die Fairness und Unparteilichkeit des Beschaffungsverfahrens und die vertrauliche Behandlung der Angebote gewährleisten.
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 35 aus 2020,
Vertrag – Multilateral
Artikel 132
01.03.2020
59/04 EU - EWR
Behandlung der Angebote
Zuschlagserteilung
12.08.2020
20011102
NOR40222080