Absatz eins,Beschaffungsstellen können auf elektronische Auktionen zurückgreifen.
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 35 aus 2020,
Vertrag – Multilateral
Artikel 131
01.03.2020
59/04 EU - EWR
Die elektronische Auktion erstreckt sich
Die Spezifikationen enthalten unter anderem folgende Einzelheiten:
12.08.2020
20011102
NOR40222079