Absatz eins,Die Vertragsparteien legen die Sicherheits- und Wirksamkeitsanforderungen fest, bevor sie das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln genehmigen.
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit EU und ihren Mitgliedstaaten – Kasachstan
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 35 aus 2020,
Vertrag – Multilateral
Artikel 95
01.03.2020
59/04 EU - EWR
Sicherheitsanforderung, Versuchsbericht
12.08.2020
20011102
NOR40222043