wird während eines Zeitraums von mindestens sechs Jahren ab dem Tag der Zulassung bei späteren Anträgen auf Zulassung eines pharmazeutischen Erzeugnisses keine Zulassung erteilt, es sei denn, der spätere Antragsteller legt seine eigenen Daten (oder Daten, die mit Genehmigung des Inhabers der Erstzulassung verwendet wurden,) vor und erfüllt die gleichen Voraussetzungen wie der erste Antragsteller. Während dieses sechsjährigen Zeitraums werden Erzeugnisse, die ohne Vorlage solcher Daten eingetragen wurden, vom Markt genommen, bis die Voraussetzungen erfüllt sind.