- Litera aDie in die Republik Kasachstan einreisenden natürlichen Personen verfügen
- Litera iüber einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertige Kenntnisse belegenden fachlichen Befähigungsnachweis und
- Sub-Litera, i, ieine Berufsqualifikation, sofern dies nach den Gesetzen oder sonstigen Vorschriften der Republik Kasachstan für die Ausübung einer Tätigkeit in dem betreffenden Sektor erforderlich ist.
- Litera bNatürliche Personen dürfen für die Dienstleistungserbringung keine andere Vergütung erhalten als die Vergütung, die während ihres Aufenthalts in der Republik Kasachstan von der juristischen Person der Europäischen Union gezahlt wird.
- Litera cDie in die Republik Kasachstan einreisenden natürlichen Personen müssen vor dem Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Einreise in die Republik Kasachstan seit mindestens einem Jahr bei der juristischen Person der Europäischen Union beschäftigt gewesen sein. Darüber hinaus müssen die natürlichen Personen zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Einreise in die Republik Kasachstan über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in dem Tätigkeitsbereich verfügen, der Gegenstand des Vertrags ist.
- Litera dDie Republik Kasachstan darf eine wirtschaftliche Bedarfsprüfung vornehmen und ein jährliches Kontingent für Arbeitserlaubnisse festlegen, die Vertragsdienstleistern der Europäischen Union vorbehalten sind, die Zugang zum Dienstleistungsmarkt der Republik Kasachstan erhalten. Die Gesamtzahl der Vertragsdienstleister der Europäischen Union, die Zugang zum Dienstleistungsmarkt der Republik Kasachstan erhalten, ist auf höchstens 800 Personen pro Jahr begrenzt.
- Litera eNach Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach dem Beitritt der Republik Kasachstan zur WTO wird keine wirtschaftliche Bedarfsprüfung mehr vorgenommen1. In dem Zeitraum, in dem die Republik Kasachstan eine wirtschaftliche Bedarfsprüfung2 vornehmen darf, sind die Einreise natürlicher Personen in die Republik Kasachstan und der vorübergehende Aufenthalt dieser Personen in ihrem Gebiet zwecks Vertragserfüllung auf insgesamt höchstens vier Monate je Zwölfmonatszeitraum beziehungsweise auf die Laufzeit des Vertrags befristet, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist. Nach Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach dem Beitritt der Republik Kasachstan zur WTO ist der vorübergehende Aufenthalt auf höchstens sechs Monate je Zwölfmonatszeitraum beziehungsweise auf die Laufzeit des Vertrags befristet, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist. Die juristischen Personen der Europäischen Union tragen die Verantwortung für die fristgerechte Ausreise ihrer Beschäftigten aus dem Gebiet der Republik Kasachstan.
Ziffer 2 Die Republik Kasachstan gestattet die Erbringung von Dienstleistungen durch juristische Personen der Europäischen Union mittels der Präsenz natürlicher Personen in ihrem Gebiet, wenn der Dienstleistungsvertrag folgende Bedingungen erfüllt:
- Litera aDer Dienstleistungsvertrag
- Litera iwurde unmittelbar zwischen der juristischen Person der Europäischen Union und dem Endverbraucher, bei dem es sich um eine juristische Person der Republik Kasachstan handelt, geschlossen,
- Sub-Litera, i, ierfordert zur Erbringung der Dienstleistung die vorübergehende Präsenz von Beschäftigten dieser juristischen Person im Gebiet der Republik Kasachstan und
- iiisteht im Einklang mit den Gesetzen, Vorschriften und Anforderungen der Republik Kasachstan.
- Litera bDer Dienstleistungsvertrag muss einen der nachstehenden Tätigkeitsbereiche betreffen, die in der Liste der GATS-Verpflichtungen der Republik Kasachstan enthalten und definiert sind:
- Litera iRechtsbesorgende Dienstleistungen
- Sub-Litera, i, iDienstleistungen von Rechnungslegern und Buchhaltern
- iiiDienstleistungen von Steuerberatern
- Sub-Litera, i, vDienstleistungen von Architekten
- Litera vIngenieurdienstleistungen
- Sub-Litera, v, iIntegrierte Ingenieurdienstleistungen
- viiDienstleistungen von Städteplanern und Landschaftsarchitekten
- viiiComputer- und verwandte Dienstleistungen
- Sub-Litera, i, xWerbung
- Litera xDienstleistungen auf dem Gebiet der Marktforschung
- Sub-Litera, x, iManagementberatung
- xiiMit der Managementberatung verbundene Leistungen
- xiiiTechnische Prüfungen und Analysen
- xivBeratungsdienstleistungen im Bereich Bergbau
- Sub-Litera, x, vVerwandte wissenschaftliche und technische Beratung
- xviÜbersetzungs- und Dolmetschdienstleistungen
- xviiWartung und Instandsetzung von Ausrüstungen, einschließlich Verkehrsmitteln, imRahmen eines Dienstleistungsauftrags nach Verkauf
- xviiiDienstleistungen im Bereich Umwelt
- Litera cDer nach diesem Absatz gewährte Zugang betrifft nur die Dienstleistung, die Gegenstand desVertrags ist; er verleiht nicht das Recht, die geltende Berufsbezeichnung im Gebiet derRepublik Kasachstan zu führen.