Abkommen über die finanzielle Kooperation (Mongolei)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 33 aus 2020,
Vertrag – Mongolei
Artikel eins,
01.02.2020
39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe
1.1 Die Vertragsparteien bemühen sich, im Rahmen ihrer jeweiligen bestehenden Gesetze, Vorschriften und Politiken sowie ihrer internationalen Verpflichtungen, ihre finanzielle Kooperation zu fördern und zu erweitern.
02.04.2020
20011099
NOR40221922