Absatz einsAuf die Leistungen der nach Paragraph 45 a, bestellten Rechtsanwälte sind die Paragraphen 55 und 56 mit den Maßgaben sinngemäß anzuwenden, dass
- Ziffer einsan die Stelle des Bundesministers für Justiz der Bundeskanzler tritt und
- Ziffer 2vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag auch zu berichten ist, zu welchen Rechtsmaterien die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte jeweils ergangen sind.