Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2020,
BG
Paragraph 471
22.03.2020
StPO
25/01 Strafprozess
Für die Anberaumung und Durchführung des Gerichtstags zur öffentlichen Verhandlung sowie für die Entscheidung über die Berufung gelten Paragraphen 233 bis 237, 286 Absatz eins und eins a Anmerkung eins, ), 287, 288 Absatz 2, Ziffer 3, erster Satz, 289, 290, 293 Absatz 4, 294, 295, sowie 296a sinngemäß, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt wird.
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Anmerkung eins, : Artikel eins, Ziffer 75, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 157 aus 2024, lautet: „In Paragraph 471, wird das Zitat „§ 286 Absatz eins und eins a durch das Zitat „§ 286 Absatz eins und 2 zweiter Satz“ ersetzt“.“. Die Anweisung konnte nicht durchgeführt werden.)
30.12.2024
10002326
NOR40221599