1. COVID-19-Justiz-Begleitgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2020,
BG
Paragraph 11
22.03.2020
30.06.2023
1. COVID-19-JuBG
22/04 Sonstiges Zivilprozess, Außerstreitiges Verfahren
In allen Angelegenheiten, die von den ordentlichen Gerichten oder vom Bundesverwaltungsgericht in nicht öffentlicher Sitzung zu entscheiden sind, kann der Vorsitzende die Beratung und Abstimmung im Umlaufweg anordnen. Auf Antrag nur eines Senatsmitglieds ist eine Senatssitzung anzuberaumen.
30.12.2022
20011087
NOR40221467