Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Steuerassistenz ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Steuerassistenz-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 71 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph eins
01.05.2020
50/04 Berufsausbildung
04.03.2020
20011059
NOR40221198