Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Finanz- und Rechnungswesenassistenz ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Finanz- und Rechnungswesenassistenz-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 55 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph eins
01.05.2020
50/04 Berufsausbildung
Finanzassistenz
04.03.2020
20011052
NOR40221163