Eventkaufmann/Eventkauffrau-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 54 aus 2020, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2026,
römisch fünf
Paragraph 4
01.05.2020
13.07.2026
50/04 Berufsausbildung
Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Eventkaufmann/Eventkauffrau ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2025 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung des Lehrberufes Eventkaufmann/Eventkauffrau in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten.
Paragraph 4, wurde zweimal vergeben
14.07.2026
20011051
NOR40221160