Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Kanzleiassistent/Kanzleiassistentin ist als Schwerpunktlehrberuf mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Kanzleiassistent/Kanzleiassistentin-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 63 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph eins
01.05.2020
50/04 Berufsausbildung
03.03.2020
20011040
NOR40221094