Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau ist als Schwerpunktlehrberuf mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Immobilienkaufmann/Immobilienkauffrau-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 61 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph eins
01.05.2020
50/04 Berufsausbildung
03.03.2020
20011038
NOR40221083