Absatz eins,(1) Der Lehrberuf Betriebsdienstleister/Betriebsdienstleisterin ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
Betriebsdienstleister/Betriebsdienstleisterin-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 46 aus 2020,
römisch fünf
Paragraph eins
01.05.2020
50/04 Berufsausbildung
03.03.2020
20011031
NOR40221064