Kurztitel

Betriebslogistikkaufmann/Betriebslogistikkauffrau-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 47 aus 2020,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.05.2020

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Lehrberuf Betriebslogistikkaufmann/Betriebslogistikkauffrau

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Der Lehrberuf Betriebslogistikkaufmann/Betriebslogistikkauffrau ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.
  2. Absatz 2,In den Lehrverträgen, Lehrzeugnissen, Lehrabschlussprüfungszeugnissen und Lehrbriefen ist der Lehrberuf in der dem Geschlecht des Lehrlings entsprechenden Form (Betriebslogistikkaufmann bzw. Betriebslogistikkauffrau) zu bezeichnen.

Zuletzt aktualisiert am

03.03.2020

Gesetzesnummer

20011027

Dokumentnummer

NOR40221043