Das Recht, Linienflüge für das gesamte weltweite Netz des Unternehmens direkt über eigene Niederlassungen oder, nach seinem Ermessen, über jugoslawische Agenturen an jede Person, Organisation oder Vereinigung gegen konvertierbare Währung unter Verwendung seiner eigenen Beförderungsdokumente frei zu verkaufen und die Einnahmen aus solchen Verkäufen frei und unverzüglich umzuwechseln und nach Österreich zu überweisen.