Kurztitel

Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2019

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 415/2019 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 480/2022

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

14.12.2019

Außerkrafttretensdatum

05.01.2023

Abkürzung

VEVO 2019

Index

82/05 Lebensmittelrecht; 86/01 Veterinärrecht allgemein

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die veterinärbehördliche Grenzkontrolle von Tieren, Waren und Gegenständen (Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2019 – VEVO 2019)

StF: BGBl. II Nr. 415/2019

Änderung

BGBl. II Nr. 480/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 4, 4a und 4b des Tierseuchengesetzes (TSG), RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2019, sowie der §§ 49 und 50 des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes – LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2019, und § 2 Abs. 1 bis 3 des Tiergesundheitsgesetzes (TGG), BGBl. I Nr. 133/1999, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 37/2018, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus und dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, verordnet:

Inhaltsverzeichnis

Art / Paragraf

Gegenstand / Bezeichnung

1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Sachlicher Geltungsbereich

§ 2.

Begriffsbestimmungen

§ 3.

Veröffentlichungen des Ministeriums

§ 4.

Verweisungen und umgesetzte unionsrechtliche Vorschriften

2. Hauptstück
Spezielle Bestimmungen

1. Abschnitt
Kontrollpflicht und Ausnahmebestimmungen

§ 5.

Kontrollpflicht

§ 6.

Veterinärabkommen

§ 7.

Sonderbestimmungen für Tiere

§ 8.

Sonderbestimmungen für Waren und Gegenstände

2. Abschnitt
Allgemeine Ein- und Durchfuhrbestimmungen

§ 9.

Bescheinigungen

§ 10.

Formulare

§ 11.

Anforderungen an kontrollpflichtige Sendungen

§ 12.

Bewilligungsfreie Einfuhr

§ 13.

Bewilligungspflichtige Einfuhr

§ 14.

Ein- und Durchfuhrbewilligungen

§ 15.

Zulassung von Herkunftsbetrieben

§ 16.

Zulassung von Bestimmungsbetrieben

3. Abschnitt
Besondere Ein- und Durchfuhrbestimmungen

§ 17.

Ein- und Durchfuhrverbote

§ 18.

Besondere Ein- und Durchfuhrverbote

§ 19.

Einfuhrverbote wegen Verstoßes gegen Vorschriften des Bestimmungsstaates

§ 20.

Durchfuhr von Tieren

§ 21.

Durchfuhr von Waren und Gegenständen

§ 22.

Wiedereinfuhr von Tieren

§ 23.

Wiedereinfuhr von Waren und Gegenständen

§ 24.

Transportmittel und -behältnisse

§ 25.

Transport zum und Maßnahmen am Bestimmungsort bei lebenden Tieren

§ 26.

Transport von Waren und Gegenständen an den Bestimmungsort und Maßnahmen am Bestimmungsort

4. Abschnitt
Veterinärbehördliche Grenzkontrolle

§ 27.

Ort der Grenzkontrolle

§ 28.

Kontrollorgane

§ 29.

Gebühren

§ 30.

Anmeldung von Sendungen

§ 31.

Grenztierärztliche Kontrolle

§ 32.

Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle. Warenuntersuchung

§ 33.

Grenztierärztliche Zulassung zur Ein- oder Durchfuhr

§ 34.

Zurückweisung

§ 35.

Einfuhr von Waren und Gegenständen in Freizonen, Zolllager oder in Lager von Schiffsausstattern

§ 36.

Tiere, Waren und Gegenstände, die nicht der grenztierärztlichen Kontrolle gestellt wurden

§ 37.

Packstück- und Raumverschlüsse

5. Abschnitt
Kontrollbefugnisse der Behörde

§ 38.

Weiterreichende Kontrollbefugnisse der Behörde

§ 39.

Pflichten des Unternehmers oder des Verfügungsberechtigten

§ 40.

Befugnisse und Aufgaben der Zollbehörde

3. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 41.

Unberührt bleibende Vorschriften

§ 42.

Inkrafttreten und Außerkrafttreten von Vorschriften

Anlagen

Anlage 1

Umgesetzte Vorschriften des Unionsrechts und Vollzugsvorschriften zu unmittelbar anwendbaren Rechtsakten des Unionsrechts

Anlage 2

Gebiete der Europäischen Union und Gebiete des EWR und Gebiete mit besonderen Verträgen im Veterinärbereich

Anlage 3

Anforderungen an Transportmittel und -behältnisse

Anlage 4

Dienstsiegel der Grenztierärztinnen und Grenztierärzte

Anlage 5

Dienstabzeichen der Grenztierärztinnen und Grenztierärzte

Anlage 6

Grenzkontrollgebühren und Betriebsgebühren

Anlage 7

Bedingungen für veterinärbehördlich zugelassene Freizonen und Zolllager

Anlage 8

Zulassungsbedingungen für Bestimmungsbetriebe

Schlagworte

Transportbehältnis, Einfuhrbestimmung, Einfuhrbewilligung, Packstückverschluss

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2022

Gesetzesnummer

20010868

Dokumentnummer

NOR40219912