Kurztitel

Lehrpläne der humanberuflichen Schulen sowie Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 340 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 7,

Inkrafttretensdatum

11.12.2019

Außerkrafttretensdatum

31.08.2021

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

zum gestaffelten Außerkrafttreten vergleiche Artikel eins, Paragraph 4, Absatz 3, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 250 aus 2021,

Text

Anlage A7 HÖHERE LEHRANSTALT FÜR WIRTSCHAFTLICHE BERUFE – AUFBAULEHRGANG FÜR HÖRBEEINTRÄCHTIGTE I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Jahrgang

Summe

römisch eins.

römisch II.

römisch III.

 

1.

Religion

2

2

2

6

(römisch III)

2.

Sprache und Kommunikation

 

 

 

 

 

2.1

Deutsch2

2

2

2

6

(römisch eins)

2.2

Englisch

3

3

3

9

(römisch eins)

2.3

Zweite lebende Fremdsprache3- ÖGS

4

4

4

12

(römisch eins)

3.

Wirtschaft

 

 

 

 

 

3.1

Globalwirtschaft, Volkswirtschaft und Wirtschaftsgeographie

3

0

0

3

III

3.2

Betriebswirtschaft und Projektmanagement4

0

2

3

5

I

3.3

Rechnungswesen und Controlling4

2

2

2

6

I

3.4

Officemanagement und angewandte Informatik4

0

0

2

2

II

4.

Gesellschaft, Kunst und Kultur

 

 

 

 

 

4.1

Geschichte, Politische Bildung und Recht

2

2

0

4

III

4.2

Psychologie und Philosophie

0

0

2

2

III

4.3

Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck

2

2

0

4

IVa

5.

Mathematik, Naturwissenschaften und Ernährung

 

 

 

 

 

5.1

Angewandte Mathematik5

4

3

3

10

(römisch eins)

5.2

Naturwissenschaften6

0

2

2

4

III

5.3

Ernährung und Lebensmitteltechnologie

0

2

2

4

III

6.

Bewegung und Sport

2

2

1

5

(römisch IV a)

7.

Alternativer Pflichtgegenstandsbereich

 

 

 

 

 

7a.

Gastronomie und Hotellerie

 

 

 

 

 

7a.1

Küchen- und Restaurantmanagement4 7

6

5

5

16

IVa

7a.2

Ernährung4

1

0

0

1

III

7a.3

Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement4 8

0

2

0

2

I

7b.

Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement und Seminare

 

 

 

 

 

7b.1

Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement4 9 10

2

3

3

8

I

7b.2

Schulautonome Seminare11

4

3

4

11

I-IV

Gesamtwochenstundenzahl:

 

 

 

 

 

 

Mit alternativem Pflichtgegenstandsbereich 7a

33

35

33

101

 

 

Mit alternativem Pflichtgegenstandsbereich 7b

32

34

35

101

 

B. Pflichtpraktikum

Mindestens 8 Wochen vor Eintritt in den römisch III. Jahrgang

 

 

 

 

 

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen11

 

 

 

 

 

D. Förderunterricht11

 

 

 

 

 

_______________________

1 Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom abgeändert werden.

2 Inklusive Kommunikation und Präsentation.

3 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

4 Mit Computerunterstützung.

5 Mit Technologieunterstützung.

6 Biologie und Ökologie, Chemie, Physik.

7 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom mit 13-15 Wochenstunden festgelegt werden.

8 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom mit 0-2 Wochenstunden festgelegt werden.

9 Inklusive Service-Design.

10 Das Ausmaß der Gesamtwochenstunden kann nach den Bestimmungen des Abschnittes römisch III schulautonom mit 4-8 Wochenstunden festgelegt werden.

11 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt römisch III).

E. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch III)

3. Weitere Pflichtgegenstände1

x2

Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand

Gesamtwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen der Pflichtgegenstand Religion) gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang für Hörbeeinträchtigte; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Gesamtwochenstundenzahl der weiteren Pflichtgegenstände ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Jahrganges gemäß der Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang für Hörbeeinträchtigte.

4 Gemäß Stundentafel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang für Hörbeeinträchtigte.

römisch II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Aufbaulehrgang für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne der Paragraphen 65 und 77 Absatz eins, Litera b, unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, Schulorganisationsgesetz (SchOG) die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die eine dreijährige Fachschule gemäß SchOG (Fachschule für wirtschaftliche Berufe, Hotelfachschule, Tourismusfachschule, Fachschule für Mode, technische und kunstgewerbliche Fachschule, Handelsschule, Fachschule für Sozialberufe) oder die Gastgewerbefachschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe zu führen. Dies gilt auch für Absolventinnen und Absolventen einer Lehre in den Berufen Köchin bzw. Koch, Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Gastronomiefachfrau bzw. Gastronomiefachmann, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin bzw. Reisebüroassistent mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung, soweit sie einen Vorbereitungslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben.

Absolventinnen und Absolventen der Tourismusfachschulen, der Fachschulen für Mode, der technischen und kunstgewerblichen Fachschulen, der Handelsschulen und der Fachschulen für Sozialberufe sowie Absolventinnen und Absolventen der Lehrberufe Köchin bzw. Koch, Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin bzw. Reisebüroassistent müssen verpflichtend den Pflichtgegenstandsbereich „Gastronomie und Hotellerie“ besuchen. Restaurantfachfrauen und Restaurantfachmänner sind vom Unterricht und von der Vorprüfung im Teilbereich „Restaurant“ befreit, Köchinnen und Köche sind vom Unterricht und der Vorprüfung im Teilbereich „Küche“ befreit.

Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen für wirtschaftliche Berufe und der Hotelfachschulen sowie Absolventinnen und Absolventen des Lehrberufes Gastronomiefachfrau bzw. Gastronomiefachmann müssen verpflichtend den Pflichtgegenstandsbereich „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement und Seminare“ besuchen.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS SPRACHE UND KOMMUNIKATION

Die Schülerinnen und Schüler

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ENGLISCH

Die Schülerinnen und Schüler

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend kommunizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

1.           Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung der Grammatik und machen keine Fehler, die zu Missverständnissen führen.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler haben eine klare, gut verständliche Aussprache und eine natürliche Intonation erworben.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine hinreichend korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung, es können sich aber Einflüsse der Erstsprache zeigen.

2.           Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können sich in formellem und informellem Stil überzeugend, klar und höflich ausdrücken, wie es für die jeweilige Situation und den betreffenden Personen gegenüber angemessen ist.

3.           Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können verschiedene Verknüpfungsmittel sinnvoll verwenden, um inhaltliche Beziehungen deutlich zu machen und Themenpunkte miteinander zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES PFLICHTGEGENSTANDES ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler

Lesen

Die Schülerinnen und Schüler können

An Gesprächen teilnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

Zusammenhängend gebärden

Die Schülerinnen und Schüler können

Schreiben

Die Schülerinnen und Schüler können

Umfang und Qualität des sprachlichen Repertoires

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über folgende linguistische Kompetenzen, soziolinguistische Kompetenzen und pragmatische Kompetenzen:

Ziffer eins Linguistische Kompetenzen:

Spektrum sprachlicher Mittel (allgemein)

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über genügend sprachliche Mittel, um in den verschiedenen Kommunikationssituationen zurechtzukommen; der Wortschatz reicht aus, um sich, manchmal zögernd und mit Hilfe von einigen Umschreibungen, über Themen aus dem eigenen Erfahrungsbereich sowie vertraute soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen äußern zu können, aber der begrenzte Wortschatz führt zu Wiederholungen und manchmal auch zu Formulierungsschwierigkeiten.

Lexikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes, machen aber noch elementare Fehler, wenn es darum geht, komplexere Sachverhalte auszudrücken oder wenig vertraute Themen und Situationen zu bewältigen.

Grammatikalische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler können ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln und von Wendungen, die an eher vorhersehbare Situationen gebunden sind, ausreichend korrekt verwenden. Gelegentlich auftretende Fehler führen nicht zum Abbruch der Kommunikation.

Phonologische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine gut verständliche Aussprache, auch wenn ein fremder Akzent teilweise offensichtlich ist und manchmal etwas falsch ausgesprochen wird; eine sprachentypische Intonation ist erkennbar.

Orthographische Kompetenz

Die Schülerinnen und Schüler zeigen eine Rechtschreibung und Zeichensetzung die sprachenspezifisch soweit korrekt ist, dass die Schreibintention klar erkennbar bleibt.

Ziffer 2 Soziolinguistische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler

Ziffer 3 Pragmatische Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler verfügen über angemessene sprachliche Mittel, um

Die Schülerinnen und Schüler können eine begrenzte Anzahl von Verknüpfungsmitteln verwenden, um eine Reihe kurzer und einfacher Einzelelemente zu einer linearen, zusammenhängenden Äußerung zu verbinden.

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS WIRTSCHAFT

Die Schülerinnen und Schüler können

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR

Die Schülerinnen und Schüler können

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS MATHEMATIK, NATURWISSENSCHAFTEN UND ERNÄHRUNG

Die Schülerinnen und Schüler

LERNERGEBNISSE DES CLUSTERS GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

Die Schülerinnen und Schüler

römisch III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, SchOG) eröffnen Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen. Erfolgt kein diesbezüglicher Beschluss, ist die im Lehrplan vorgegebene Mindestdauer maßgeblich.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Küchen- und Restaurantmanagement“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 13 bis maximal 15 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieses Pflichtgegenstandes sind auf das Mindestwochenstundenausmaß ausgelegt. Bei höherem Wochenstundenausmaß sind vertiefende bzw. erweiternde Kompetenzen zu vermitteln.

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ des alternativen Pflichtgegenstandsbereiches „Gastronomie und Hotellerie“ können schulautonom im Ausmaß von 0 bis maximal 2 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieses Pflichtgegenstandes sind an das festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die Gesamtwochenstunden im Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ des alternativen Pflichtgegenstandsbereiches „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement und Seminare“ können schulautonom im Ausmaß von mindestens 4 bis maximal 8 Wochenstunden festgelegt werden. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff dieses Pflichtgegenstandes sind an das festgelegte Stundenausmaß anzupassen.

Die gegebenenfalls frei werdenden maximal 4 Wochenstunden sind, ausgehend von den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler, für die Erhöhung der Pflichtgegenstände der schriftlichen Reife- und Diplomprüfung zu verwenden.

Die 11 schulautonomen Stunden aus dem alternativen Pflichtgegenstandsbereich 7b sind zur Erhöhung des Pflichtgegenstandes „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ und/oder zur Schaffung von maximal 2 neuen Pflichtgegenständen mit mindestens je 2 Wochenstunden und/oder von maximal 2 Verbindlichen Übungen mit mindestens je 2 Wochenstunden (schulautonome Seminare) zu verwenden, wobei ein Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ gegeben sein muss.

Stundenerhöhungen sind grundsätzlich nur in ganzen Jahreswochenstunden möglich.

Die Wochenstunden eines Pflichtgegenstandes können zwischen den Jahrgängen verschoben werden. Darüber hinaus kann die Aufteilung der Wochenstunden zwischen den Semestern eines Jahrganges verändert werden. Dabei ist ein systematischer, vernetzender und nachhaltiger Kompetenzaufbau zu gewährleisten. Dh., die Pflichtgegenstände sind ohne semesterweise Unterbrechung(en) zu führen.

Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung in den einzelnen Jahrgängen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.

Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich einer allfälligen Verbindlichen Übung von 101 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

Wird das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht, sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff schulautonom zu adaptieren (vertiefende oder erweiternde Kompetenzen). Die Lernergebnisse des Clusters sind zugrunde zu legen.

Wird ein neuer Pflichtgegenstand und/oder eine Verbindliche Übung eingeführt, sind die nähere Bezeichnung, die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff unter Berücksichtigung der Lernergebnisse des Clusters schulautonom festzulegen.

Pro Jahrgang kann nur 1 schulautonome Variante festgelegt werden. Bei parallel geführten Jahrgängen sind verschiedene Varianten der Schulautonomie möglich, jedoch maximal 3 Varianten. Voraussetzung hiefür ist eine gesicherte Führung und die Genehmigung durch die zuständige Schulbehörde.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch III. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Schulautonome Verteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes:

Die Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge bzw. Semester kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen abgeändert werden. Dieser Lehrstoffverteilung ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen und innerhalb von Unterrichtsgegenständen, die Gewährleistung eines systematischen, vernetzten und nachhaltigen Kompetenzaufbaus und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, SchOG) Bedacht nimmt.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen und Förderunterricht:

Allfällige Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Hinsichtlich der Möglichkeit integrierten Fremdsprachenlernens hat die Festlegung der Pflichtgegenstände (ausgenommen die Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und „Zweite lebende Fremdsprache“) und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Der Unterricht hat in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ bzw. „Zweite lebende Fremdsprache“ zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung der Verwendung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache (Arbeitssprache) gemäß Paragraph 16, Absatz 3, Schulunterrichtsgesetz.

römisch IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan des Aufbaulehrgangs für wirtschaftliche Berufe baut auf den im allgemeinen Bildungsziel genannten Ausbildungen auf. Die dort erworbenen Kompetenzen sind möglichst früh zu diagnostizieren und diese Ergebnisse im Unterricht zu berücksichtigen.

Die Bildungs- und Lehraufgaben sind die Lehr- und Lernziele, die in Beziehung zur aktuellen Bildungsstufe und zum Lehrstoff zu setzen sind. Der Lehrstoff ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen und die einzelnen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten sowie auf regionale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen.

Die Ausrichtung des Unterrichts am aktuellen Stand von Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen sowie methodisch-didaktischen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickeln. Dazu gehört auch die Berücksichtigung aktueller pädagogischer Entwicklungen sowie aktueller Erkenntnisse der Humanwissenschaften wie etwa aus der Gehirnforschung, der Migrationsforschung usw.

Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenständen zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzipien im Unterricht sämtlicher Unterrichtsgegenstände zu berücksichtigen.

Unterrichtsqualität:

Die Lernenden als Persönlichkeiten stehen im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang zwischen allen Beteiligten ist jedenfalls Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht.

Lernen und Lehren stellen den Kernprozess von Schule, Schulentwicklung und Unterricht dar. Daher ist die Unterrichtsentwicklung zentraler Bestandteil der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes.

Systematisches Regelkreisdenken (Plan-Do-Check-Act) ist für die Unterrichtsplanung und -gestaltung unabdingbar. Die dabei notwendige Zusammenarbeit der Lehrenden sollte durch pädagogische Beratungen, die gemeinsame Ausarbeitung von evaluierbaren Lernzielen, die gemeinsame Unterrichtsplanung und Umsetzung sowie Qualitätssicherung und Evaluierung erfolgen

Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

In allen Unterrichtsgegenständen sind folgende Punkte zu beachten:

Didaktische Grundsätze der Pflichtgegenstände Englisch und Zweite Lebende Fremdsprache:

Didaktische Grundsätze des Clusters Wirtschaft:

Vorrangiges Ziel der wirtschaftlichen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für

Im Mittelpunkt steht

Vertiefend sollen die sozialen und ökologischen Folgen jeder wirtschaftlichen Aktivität bewusst gemacht werden. Den Lernenden ist die multidimensionale Verantwortung von Führungskräften in einem interkulturellen Umfeld bewusst zu machen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musik, Bildnerische Erziehung und kreativer Ausdruck:

Wesentlicher Bestandteil aller unterrichtlichen Aktivitäten ist die musikalische und bildnerische Praxis.

Nach Möglichkeit sollen Projekte und Workshops mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden durchgeführt und die Teilnahme der Lernenden an Wettbewerben angestrebt werden.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:

Grundlage bilden die Bildungsstandards BHS Angewandte Mathematik mit den Inhaltsbereichen Zahlen und Maße, Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik und den Handlungsbereichen Argumentieren und Kommunizieren, Operieren und Technologieeinsatz, Interpretieren und Dokumentieren, Modellieren und Transferieren.

Bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ist insbesondere auf praxisbezogene Aufgabenstellungen und die Förderung folgender Kompetenzen der Lernenden zu achten:

Es sind moderne Technologien einzusetzen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaften:

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist durchgängig in den Unterricht zu integrieren.

Die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Disziplinen der Naturwissenschaften werden durch unterschiedliche Methoden sichtbar gemacht und ermöglichen so eine ganzheitliche Wahrnehmung.

Didaktische Grundsätze des alternativen Pflichtgegenstandsbereiches Gastronomie und Hotellerie:

Zur Sicherung der Berufsfähigkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen. Die Vernetzung der fachtheoretischen Grundlagen mit der Praxis ist wesentliche Grundlage für professionelles Handeln.

Auf organisatorische Besonderheiten der Pflichtgegenstände „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Ernährung und Betriebsorganisation“ wird im Abschnitt „Unterrichtsorganisation“ hingewiesen.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement:

Durch die Fächerverbindung aller Unterrichtsgegenstände mit dem Unterrichtsgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ wird dem unternehmerischen Denken (Entrepreneurship Education) besonders Rechnung getragen. Kooperationen mit Betrieben sowie Expertinnen und Experten sind im Rahmen der Möglichkeiten vorzusehen.

Zur Festigung und Vernetzung der in den unterschiedlichen Clustern erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden verschiedene komplexe, handlungsorientierte und schülerzentrierte Methoden angewendet.

Wesentlich sind dabei die Einrichtung einer betrieblichen Struktur und die Einbettung des gesamten Unterrichts in „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ in einen unternehmerischen Kontext. Durch die Planung und Durchführung vor allem realer aber auch die Realsituation simulierender Aufträge ist den Lernenden Gelegenheit zur Durchführung von facheinschlägigen praktischen und organisatorischen Tätigkeiten zu geben. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Lernenden

Dazu ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten. Die Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten wird dringend empfohlen. Im Bedarfsfall sind eine gute organisatorische (stundenplantechnische) Abstimmung mit anderen einschlägigen Pflichtgegenständen und die Nutzung der Möglichkeit der Blockung empfehlenswert.

Die Auswahl der Handlungs- und Lernanlässe hat sich an den Berufsbildern und an der speziellen Ausprägung der Schulen für wirtschaftliche Berufe zu orientieren. Um eine rechtzeitige Planung der entsprechenden Lehrfächerverteilung zu ermöglichen, sind diese im Regelfall bereits spätestens am Ende des vorhergehenden Unterrichtsjahres festzulegen.

Didaktische Grundsätze der schulautonomen Seminare:

Die gute Vernetzung mit dem Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ und somit mit allen anderen Unterrichtgegenständen ist bei der Planung und Durchführung des Unterrichts zu gewährleisten.

Unterrichtsmethoden:

Ein Mix an motivierenden, lernzieladäquaten Unterrichtsmethoden ist anzustreben. Dabei ist Expertinnen- und Expertenwissen zu vermitteln und sind individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse zu ermöglichen und beratend zu begleiten sowie die Erweiterung von individuellen Handlungsspielräumen für die Lernenden aufzuzeigen.

Bei der Auswahl der Lehr- und Lernformen sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Unterrichtsorganisation:

Die Schulleitung hat fächerübergreifenden Unterricht, Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen durch eine möglichst flexible Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Um fächerübergreifendes, vernetztes Arbeiten, insbesondere den Einsatz von kooperativen und offenen Lernformen zu ermöglichen, sind im Stundenplan pro Jahrgang mindestens 3 zusammenhängende Unterrichtseinheiten vorzusehen. Die dabei im Stundenplan festgelegten Unterrichtsgegenstände sind im Vorhinein für das Semester bzw. das Jahr zu definieren. Dafür kommen zB folgende Möglichkeiten in Frage:

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann teilweise oder auch ganz in Form von Blockunterricht erfüllt werden. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Lernenden jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann. Bei geblocktem Unterricht ist der nachhaltige Wissens- bzw. Kompetenzerwerb sicherzustellen.

Die Zuordnung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffes erfolgt in den Pflichtgegenständen „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Ernährung und Betriebsorganisation“ nach räumlichen und sonstigen organisatorischen Gegebenheiten.

Den Lernprozess fördernde Internettechnologien, Lernplattformen und Online-Dienste helfen eine Verbindung von Theorie- und Praxisphasen in der Unterrichtsorganisation vorzunehmen und den Unterricht, aber auch Hausübungen und Praktika zu ergänzen. Damit können die Lernenden bei externen Arbeitsformen mit den Lehrenden sowie den Mitschülerinnen und Mitschülern elektronisch Kontakt halten.

Lehrstoffinhalte eines Unterrichtsgegenstandes sind durch jene Lehrenden zu unterrichten, die über die entsprechende Qualifikation verfügen. Werden verschiedene Lehrende eingesetzt, erfordert dies eine enge Kooperation und eine gemeinsame Leistungsbeurteilung.

Im Hinblick auf die gemeinsame schriftliche Klausur im Prüfungsgebiet „Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen“ sind insbesondere im römisch III. Jahrgang die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ sowie „Rechnungswesen und Controlling“ organisatorisch (stundenplantechnisch) zu verbinden.

Pflichtpraktikum:

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten. Dabei sind die Lernenden auch hinsichtlich Betriebskategorie und Einsatzbereichen zu beraten. Die Lernenden sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Lernenden abzuleisten.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Die Lernenden sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber hinaus zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Bei Auslandspraktika, welche auch im Hinblick auf fremdsprachliche Kompetenzen empfehlenswert sind, obliegt es der Schule, auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen ist der Schule im Bedarfsfall mit geeigneten Unterlagen nachzuweisen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben und Praxisstätten, an denen die Lernenden ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmervertretungen, Kontakt zu halten.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Lernenden durch Direktorin und Direktor, Fachvorständin und Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (auslaufend) und die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019, (aufsteigend) in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 82 aus 2006,.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 225 aus 2011,.

j) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,

k) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.

l) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.

m) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 89 aus 2015,.

römisch VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 2.1 DEUTSCH

römisch eins. Jahrgang:

1.Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale, Fachbegriffe und Fremdwörter.

Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung.

Zuhören und Sprechen:

Berichten, Zusammenfassen, Erzählen und Erklären von Sachverhalten.

Stellungnahmen.

Thesen und Argumente.

Lesen:

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen, Entnahme von Informationen aus Texten.

Textsortenwissen (Sachtexte, Informationsgrafiken, literarische Beispiele, Gattungsbeispiele).

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeitung von Texten.

Textsortenwissen (Zusammenfassung, Erörterung).

Reflexion:

Grundlegende literarische Gattungen anhand von Beispielen.

Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen; einfache Regeln der Textinterpretation.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Grammatikalische Strukturen, Wortschatz und Stilmerkmale, rhetorische Figuren, Fachbegriffe und Fremdwörter.

Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung.

Zuhören und Sprechen:

Stellungnahme, Thesen und Argumente.

Wahrnehmen von Redeabsichten.

Kurzpräsentationen.

Gedichte, Balladen, Fabeln usw.

Lesen:

Verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen.

Textsortenwissen (journalistische Textsorten, literarische Beispiele).

Schreiben:

Planung von Texten und Ordnen von Argumenten.

Schreiben und Überarbeiten von Texten.

Textsortenwissen (Leserbrief, offener Brief, Stellungnahme).

Reflexion:

Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Merkmale journalistischer Texte.

Funktion von Medien.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz, Fachbegriffe und Fremdwörter.

Schreibung schwieriger Wörter, Zeichensetzung.

Zuhören und Sprechen:

Teilnahme an Diskussionen.

Präsentationen.

Statements, Diskussionsbeiträge, literarische Texte.

Lesen:

Entnahme von Informationen aus Texten und Gliederung nach Relevanz.

Analyse von Textmerkmalen.

Textsortenwissen (Meinungstexte, Sachtexte, literarische Beispiele).

Schreiben:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Kommentar, Textanalyse).

Reflexion:

Literarische Texte aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Merkmale von Meinungstexten und Funktion von Medien.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Rhetorische Mittel.

Statements, Reden.

Lesen:

Entnahme, Strukturierung und Organisation von Informationen aus Texten.

Analyse von Textmerkmalen.

Textsortenwissen (Reden, Sachtexte, Empfehlungen, literarische Beispiele).

Schreiben:

Strukturierung von Argumenten, Schreiben komplexerer argumentativer Texte.

Textsortenwissen (Manuskript für Meinungsrede, Empfehlung).

Reflexion:

Literarische Texte, Stellungnahme zu (aktuellen) Fragen aus dem Lebensalltag sowie von Wirtschaft, Gesellschaft, Politik und Kultur.

römisch III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Einsatz von rhetorischen Mitteln.

Diskussion und Moderation.

Aktuelle Themen, literarische Texte.

Lesen:

Vergleichendes Lesen.

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten, literarische Beispiele).

Schreiben:

Fiktionale und nichtfiktionale Texte.

Textsortenwissen (Interpretation, Motivationsschreiben).

Reflexion:

Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Stil und Wortschatz in fiktionalen und nichtfiktionalen Texten.

Zuhören und Sprechen:

Adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Einsatz von rhetorischen Mitteln.

Aktuelle Themen, literarische Texte vom Expressionismus bis zur Gegenwart.

Lesen:

Entnehmen, Strukturieren und Organisieren wesentlicher Informationen aus linearen und nichtlinearen Texten.

Synchron und diachron vergleichendes Lesen.

Textsortenwissen (komplexe journalistische Textsorten).

Schreiben:

Textsorten (Thesenpapier).

Reflexion:

Eigenständiges Lesen und Interpretation von Literatur bis zur Gegenwart.

Stellungnahme zu Problemen aus dem Spannungsfeld von Individuum, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft anhand von literarischen Texten aus unterschiedlichen Kulturen und Epochen.

Medienkritik.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

römisch II. Jahrgang: 1 zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

2.2 ENGLISCH

römisch eins. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Tourismus, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus:

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung; Bewerbung.

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB Tourismus, Ernährung, Gesundheit, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, die Kulturen des englischsprachigen Raums, Werbung.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Vertiefung und Erweiterung.

Einfache mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation im Bereich Tourismus:

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Reservierung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden, Erstellen einfacher Werbematerialien (zB Flugblatt, Folder), Bewerbung.

Darlegen und einfaches Begründen von Meinungen (zB Kommentar, Diskussion).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt und Lebensqualität, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Arbeit und Arbeitswelt, Marketing.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken.

Darlegen und Begründen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Memos, Richtlinien, Kurznotizen, Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Bewerbung und Motivationsschreiben.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie gesellschaftspolitische, soziale und wirtschaftliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur.

Mündliche und schriftliche berufsbezogene Kommunikation:

zB Anfragen, Beantwortung von Anfragen, Bestellung, Beschwerden, Reaktion auf Beschwerden.

Mündliche und schriftliche Präsentation von zB Ideen, Institutionen, Organisationen, Unternehmen, Dienstleistungen, Produkten, Programmen mittels Artikel, Rundbrief, Homepage, Broschüre, Flugblatt, Presseaussendung, Bericht usw.

Kommunikationssituationen bei Veranstaltungen wie zB Produkt-, Firmen- und Freizeitmessen.

Beschreiben und Kommentieren von Grafiken, Rückschlüsse.

Darlegen, Begründen und Gegenüberstellen von Meinungen (zB Leserbrief, Artikel, Bericht, Kommentar, Diskussion, Präsentation).

Die Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

römisch II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit.

2.3 ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE – ÖSTERREICHISCHE GEBÄRDENSPRACHE

römisch eins. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Geschichtliche Aspekte der Gebärdensprache – Gehörlosenkultur.

Technische Hilfsmittel.

Grundlagen der Kommunikation in der ÖGS:

Grammatikalische Grundstrukturen.

Einfache Kommunikation.

Zeitangaben, Vokabel, Zahlen.

Personalpronomen, Possessivpronomen.

Einfache Bildgeschichten und Texte.

Themen aus dem persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler:

zB Freundeskreis, soziale Beziehungen, einfache Alltagssituationen in Bezug auf Essen, Trinken.

Vorstellen (sich selbst oder andere); einfache Gruß- und Abschiedsformeln.

Stellen und Beantworten einfacher Fragen (Namen, Wohnort, Hobbys, Befinden).

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Satzstrukturen, Satztypen, Satzübungen:

Einführung in die horizontale und vertikale Zeitachse.

Modalverben.

Verneinungsformen.

Lokalisation im dreidimensionalen Raum.

Klassifikationen.

Inkorporationen.

Direkte und indirekte Rede.

Ikonizität.

Einfache Diskussionen und Präsentationen zu fachbezogenen Themen:

Gestik, Mimik und Körpersprache.

Dialogmuster im beruflichen und privaten Umfeld.

Simultangebärden, Vokabel, Spezialgebärden, Fachgebärden.

Analyse von einfachen Videosequenzen (Rollenspiel).

Die im 1. Semester erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Familie, Einkaufen, Unterkunft, Freizeit, Sport, Reisen, Hotellerie und Gastronomie.

Einfache alltägliche Kommunikation:

zB persönliche Gespräche, Einkaufsgespräche, Vereinbarung von Terminen und Treffen, Wegbeschreibung.

Situationen der Arbeitswelt, insbesondere im Bereich Reisen, Hotellerie und Gastronomie.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Satzstrukturen, Satztypen, Satzübungen:

Einführung in die horizontale und vertikale Zeitachse.

Modalverben.

Verneinungsformen.

Lokalisation im dreidimensionalen Raum.

Klassifikationen.

Inkorporationen.

Direkte und indirekte Rede.

Ikonizität.

Glossen.

Einfache Diskussionen und Präsentationen zu fachbezogenen Themen:

Gestik, Mimik und Körpersprache.

Dialogmuster im beruflichen und privaten Umfeld.

Simultangebärden, Vokabel, Spezialgebärden, Fachgebärden.

Analyse von Videosequenzen.

Die bisher erarbeiteten Themen unter Einbeziehung von Freizeit, Sport, Kleidung und Mode, Reisen, Hotellerie und Gastronomie.

Situationen der Arbeitswelt, insbesondere Reisen, Hotellerie und Gastronomie.

Erstellen einfacher visueller Informationsmaterialien.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus den Bereichen Hotellerie, Gastronomie, Gesundheit, Ernährung, Freizeitwirtschaft, Verkehrsmittel, Bildung und Arbeitswelt.

Satzstrukturen, Satztypen, Satzübungen:

Einführung in die horizontale und vertikale Zeitachse.

Modalverben.

Verneinungsformen.

Lokalisation im dreidimensionalen Raum.

Klassifikationen.

Inkorporationen.

Direkte und indirekte Rede.

Ikonizität.

Idiome.

Glossen.

Einfache fachbezogene Diskussionen und Präsentationen:

Gestik, Mimik und Körpersprache.

Dialogmuster im beruflichen und privaten Umfeld.

Simultangebärden, Vokabel, Spezialgebärden, Fachgebärden.

Analyse von Videosequenzen. Transkription.

Die behandelten Kommunikationssituationen bilden die Basis für die systematische Erweiterung des Umfangs und der Qualität des sprachlichen Repertoires.

römisch III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle Themen:

zB politische und gesellschaftliche Grundstrukturen, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, Umwelt, Ernährung und Lebensqualität, Lebenswirklichkeiten Jugendlicher in verschiedenen Ländern, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen.

Übungsdialoge, Rollenspiele, Präsentation, Diskussion:

Graphiken und Statistiken.

Spezialgebärden, Fachgebärden, Raumorientierung.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen.

Analyse und Interpretation von anspruchsvollen Videosequenzen.

Transkription – Übersetzung; Glossen.

Einsatz von Dolmetscherinnen oder Dolmetschern.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Themen aus dem Erfahrungsbereich der Schülerinnen und Schüler sowie aktuelle soziale, gesellschaftliche und berufliche Themen:

zB politische und gesellschaftliche Strukturen, globale soziale und wirtschaftliche Entwicklungen, kulturelle und sprachliche Vielfalt sowie interkulturelle Beziehungen, Medien, Kunst und Kultur, Arbeit und Arbeitswelt.

Übungsdialoge, Rollenspiele, Präsentation, Diskussion:

Graphiken und Statistiken.

Spezialgebärden, Fachgebärden, Raumorientierung.

Äußern und Begründen von Überzeugungen und Meinungen.

Ikonizität.

Glossen.

Analyse und Interpretation von anspruchsvollen Videosequenzen.

Einsatz von Dolmetscherinnen oder Dolmetschern

3. WIRTSCHAFT 3.1 GLOBALWIRTSCHAFT, VOLKSWIRTSCHAFT UND WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE

römisch eins. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Geografie (Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien, physiogeografische Grundlagen).

Nutzung von Naturräumen.

Globale Bevölkerungsentwicklung.

Entwicklungs- und Schwellenländer (Indikatoren und Gründe der Entwicklungsunterschiede, Bedeutung und Entwicklung in der Landwirtschaft und im Bergbau).

Modelle des ökonomischen Aufstiegs anhand exemplarischer Staaten bzw. Wirtschaftsregionen.

Ökonomischer Wandel und Fortschritte in ausgewählten Staaten.

Lebenswelten im ländlichen und städtischen Raum.

Ökonomische und regionale Entwicklungen in Industrieländern.

Österreich und Europa:

Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzung.

Bevölkerungsentwicklung – Migration.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.

Wirtschaftssysteme – Wirtschaftsordnungen, Wirtschaftstheorien.

Marktformen, vollkommener Markt und Marktversagen.

Volkswirtschaftliche Messgrößen (zB Bruttoinlandsprodukt, (Gender) Human Development Index, Arbeitslosenquote, Gini Koeffizient).

Österreich und Europa (Sozialpolitik und Arbeitsmarkt, Geld- und Währungspolitik, außenwirtschaftliche Beziehungen).

Globalisierung und Nachhaltigkeit – Chancen, Risiken und Folgen.

3.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND PROJEKTMANAGEMENT

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen und Besonderheiten des Dienstleistungssektors.

Inhalte des Businessplans:

Entwicklung eines Businessplans inklusive Marketing und Gründungskosten mit Hilfe der Methoden des Projektmanagements.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Investition.

Personalmanagement inklusive Personalentwicklung.

Unternehmensführung:

Management, Managementfunktionen, Managementkonzepte.

römisch III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Controlling als Basis für Unternehmensentscheidungen, Controllinginstrumente (zB Balanced Scorecard inklusive Personalcontrolling).

Fachspezifische Standardsoftware (Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramme).

Kreditinstitute.

Kapitalmarkt, Geldanlage unter Berücksichtigung von aktuellen Trends und ethischen Aspekten.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Versicherungen.

Unternehmenszusammenschlüsse.

Controllinginstrumente (zB Balanced Scorecard inklusive Personalcontrolling).

Fachspezifische Standardsoftware.

Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Betriebswirtschaft.

Case Studies.

Schularbeiten:

römisch II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Rechnungswesen und Controlling“.

3.3 RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

römisch eins. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Vorgeschriebene Aufzeichnungen anhand von Belegen inklusive Umsatzsteuer, Kassa- und Bankbuch, Wareneingangsbuch, Anlageverzeichnis, Umsatzsteuervoranmeldung, Erfolgsermittlung.

Doppelte Buchführung.

Geschäftsfälle in Handelsbetrieben, in Produktionsbetrieben und im Hotel- und Gastgewerbe inklusive Verbuchung von Auslandsgeschäften und Fremdwährungsumrechnung.

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulationsprogramm.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jahresabschluss (Grundlagen, Reihenfolge der Abschlussarbeiten, Inventur und Inventar, Bewertungsgrundsätze, Bewertungsmaßstäbe und -regeln).

Anlagenbewertung.

Bewertung des Umlaufvermögens – Material bzw. Waren (einfache Bewertung, Bestandsveränderung, indirekte Bewertung, Schwund, Abwertung).

Forderungen.

Rechnungsabgrenzungen.

Rückstellungen.

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulationsprogramm.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Jahresabschluss (Erfolgsermittlung, Erfolgsverteilung).

Unternehmensrecht – Steuerrecht (in Grundzügen).

Kostenrechnung (Kostenarten- und Kostenstellenrechnung, Kalkulationen für Handels- und Produktionsbetriebe, Hotel- und Gastgewerbe).

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulationsprogramm.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Teilkostenrechnung (operative Unternehmensentscheidungen).

Jahresabschlussanalyse und Controlling.

Darstellung und Interpretation von Zahlenmaterial (insbesondere Einzelunternehmen und Personengesellschaften).

Errechnung und Interpretation von Kennzahlen, Liquiditätsanalyse.

Komplexe Geschäftsfälle anhand von Belegen.

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation.

römisch III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Personalverrechnung:

Abrechnung inklusive Überstundenverrechnung, Zuschläge und Zulagen, Sachbezüge und Sonderzahlungen.

Berechnung und Verbuchung von Löhnen und Gehältern, Lohn- und Gehaltsnebenkosten.

Steuerrecht:

Einkommensteuer (Einkunftsarten, Berechnung).

Komplexe Geschäftsfälle anhand von Belegen.

Case Studies.

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Wiederholung, Vertiefung und Vernetzung aller Bereiche der Buchführung und Kostenrechnung.

Case Studies.

Fachspezifische Software – Buchführungssoftware und/oder Tabellenkalkulation.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 1. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 2. Semester.

römisch II. Jahrgang: 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 3. Semester, 1 ein- oder zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten und mindestens 1 davon gemeinsam mit dem Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“.

3.4 OFFICEMANAGEMENT UND ANGEWANDTE INFORMATIK

römisch III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Bildbearbeitung (Grundlagen).

Desktop-Publishing (Vertiefung).

Präsentation (Präsentationstechniken und Präsentationsrichtlinien).

Online-Publishing (Content Management System).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Internet und Internetdienste (fortgeschrittene Techniken).

Sicherheit in Netzwerken.

Datenschutz und Datensicherheit.

E-Government, digitale Signatur, Verschlüsselung.

Neue Medien und Technologien.

Schularbeiten:

römisch III. Jahrgang: 2 zweistündige Schularbeiten.

4. GESELLSCHAFT, KUNST UND KULTUR 4.1 GESCHICHTE, POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

römisch eins. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Aufgaben und Grundlagen der Geschichtswissenschaft:

Quellen und Methoden.

Orientierung in der Zeit:

Historische Kulturräume, Epochen und andere Möglichkeiten der Gliederung.

Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens und deren Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung Österreichs und Europas.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Österreichische Verfassung:

Aufgaben des Staates, österreichischer Parlamentarismus und Formen der direkten Demokratie.

Österreichische Bundesverfassung in Gesetzgebung und Vollziehung.

Europäische Union:

Entstehung, geschichtliche Entwicklung.

Institutionen, Aufgabenbereiche, Gesetzgebungskompetenz.

Verflechtungen von Politik und Wirtschaft.

Grund- und Menschenrechte.

NGOs.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Organisationsformen menschlichen Zusammenlebens und deren Entwicklung – ausgewählte Beispiele:

Frühe Hochkulturen, griechische Polis, Res Publica in Rom, Feudalismus, Staatsformen in der Neuzeit, demokratische Verfassungen und totalitäre Ideologien im europäischen und globalen Kontext.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Privatrecht im Kontext zur Praxis.

Strafrecht im Kontext zur Praxis.

Wirtschaftsrecht im Kontext zur Praxis.

4.2 PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

römisch III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Psychologie (Richtungen und Methoden).

Biologische Psychologie.

Grundlagen der Philosophie, philosophische Fragen und Grundlagen des philosophischen Denkens.

Gedächtnis und Lernen, Intelligenz.

Erkenntnistheorie (erkenntnistheoretische Positionen, Argumentationstechniken, wissenschaftliche Erkenntnis, Wahrheit, Wissen).

Wahrnehmung und soziale Wahrnehmung.

Problemlösen, Kreativität.

Konflikte, Aggression, Emotion, Motivation.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Entwicklungspsychologie (Sprach-, Denk-, Sozial- und Moralentwicklung; Zusammenhang zwischen Entwicklungspsychologie und Erkenntnistheorie).

Zusammenhang zwischen Sozialpsychologie und Politischer Philosophie.

Persönlichkeitspsychologie.

Tiefenpsychologie.

Psychische Störungen.

Ethik (Theorie und angewandte Ethik).

Philosophische Anthropologie.

4.3 MUSIK, BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND KREATIVER AUSDRUCK

römisch eins. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musikalische Formen und Gattungen.

Gestaltungsgrundlagen der Malerei:

Farbe, Form, Raum, Material.

Farbe als Ausdrucksträger, experimentelle und malerische Techniken.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Schwerpunkte Bildmanipulation, Werbung, Games.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musikgeschichtlicher Überblick.

Kunstland Österreich – aktuelles Musik- und Ausstellungsgeschehen.

Grafische oder malerische Gestaltungsaufgaben.

Perspektive, räumliche und körperhafte Darstellung.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Design, Installation, Zeichen, Alltagsästhetik, Raumklang und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Einsatz von Musik in Video, Film und elektronischen Medien.

Wirkungen und Funktionen von Musik.

Gestaltungsaufgaben zur figürlichen Darstellung:

Bewegung, Proportion, Deformation.

Wege zur Abstraktion in Grafik, Malerei, Installation oder Objekt.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Malerei, Grafik, Video, Film und elektronische Medien, Alltagsästhetik, Musik und Performance.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Erweiterung des Vokal-, Musizier-, Hör-, Bewegungs- und Gestaltungsrepertoires.

Musik und Gesellschaft bzw. Wirtschaft.

Themenzentrierte Querschnitte.

Freie bildnerische Arbeit:

Themenzentrierte Aufgaben mit der Möglichkeit einer individuellen Wahl der Gestaltungsmedien durch die Schülerinnen und Schüler, arbeitsbegleitende Dokumentation.

Exemplarische Bild- und Werkbetrachtung:

Auseinandersetzung mit Beispielen aus den Bereichen Architektur, Malerei, Grafik, Plastik, Objekt, Installation, Zeichen, elektronische Medien, Alltagsästhetik und Musik.

Historische, gesellschaftliche, politische, weltanschauliche und kulturelle Bezüge.

Kontakt mit dem Original.

5. MATHEMATIK, NATURWISSENSCHAFTEN UND ERNÄHRUNG 5.1 ANGEWANDTE MATHEMATIK

römisch eins. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Zahlen und Maße

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Zahlen und Maße:

Aufbau und Darstellung der Zahlenbereiche der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen.

Zahlen in Fest-, Gleitkomma- und Prozentdarstellung.

Maßzahlen und Maßeinheiten.

Algebra und Geometrie:

Variable und Terme (Auflösung von Klammertermen, Binomen, Brüchen und Potenzen mit ganzzahligen Exponenten).

Lineare Gleichung mit einer Variablen.

Formelumformungen in verschiedenen Anwendungsbereichen.

Lineare Ungleichungen mit einer Variablen.

Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen.

Funktionale Zusammenhänge:

Definition und Darstellungsmöglichkeiten einer linearen Funktion, Beschreibung der Abhängigkeit von zwei Größen mit linearen Funktionen, Eigenschaften des Graphen der linearen Funktion (Anstieg, Nullstelle), Lagebeziehung zweier linearer Funktionsgraphen zueinander.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Lineare Ungleichungssysteme mit zwei Variablen.

Lineare Optimierung mit zwei Variablen.

Rechnen mit Potenzen – gebrochene Hochzahlen – Wurzeln.

Quadratische Gleichungen mit einer Variablen und reellen Lösungen.

Matrizenrechnung:

Anwendung der Matrizen auf einen Produktionsprozess.

Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck.

Funktionale Zusammenhänge:

Quadratische Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Trigonometrische Funktionen (Grad- und Bogenmaß, Einheitskreis).

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Algebra und Geometrie

Die Schülerinnen und Schüler können

Funktionale Zusammenhänge

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Algebra und Geometrie:

Rechengesetze für Logarithmen.

Exponentialgleichungen vom Typ aλx = b (a und b sind positive reelle Zahlen).

Funktionale Zusammenhänge:

Eigenschaften der Exponentialfunktionen.

Kontinuierliche unbegrenzte, begrenzte und logistische Zu- und Abnahmeprozesse mit Exponentialfunktionen.

Bildungsgesetz von endlichen geometrischen Folgen und Reihen, Summenformel.

Zinseszinsrechnung.

Rentenrechnung.

Sparformen.

Kredite und Schuldtilgung.

Stochastik:

Qualitative und quantitative Merkmale von Daten, Datenmanipulierbarkeit.

Häufigkeiten (absolute, relative und prozentuelle) von eindimensionalen Daten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Stochastik:

Lagemaße (arithmetisches Mittel, geometrisches Mittel, Modus, Median, Quartil) und Streuungsmaße (Spannweite, Standardabweichung, Varianz, Quartilsabstand).

Regression von zweidimensionalen Datenmengen.

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag).

Analysis:

Grenzwertbegriff, Stetigkeitsbegriff.

Differenzenquotient und Differentialquotient, Änderungsrate.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen, Ableitungsregeln.

Monotonie, lokale Extremwerte, Krümmungsverhalten und Wendepunkte.

Differenzieren von Potenz-, Polynom- und Exponentialfunktionen; Summe, Produkt und Verkettung von Funktionen; Ableitungsregeln.

Kostentheorie (Analyse der Gesamt- und der Durchschnittskostenfunktion mit Kostenkehre, Betriebsoptimum und langfristige Preisuntergrenze, Betriebsminimum und kurzfristige Preisuntergrenze).

Preistheorie (Analyse der Nachfrage-, Erlös- und Gewinnfunktionen mit Höchstpreis, Sättigungsmenge, Erlösgrenzen, Erlösmaximum, Break-even-point und Nutzgrenze, Cournot’scher Punkt, Gewinnmaximum).

römisch III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Analysis

Die Schülerinnen und Schüler können

Stochastik:

Die Schülerinnen und Schüler können

Zahlen und Maße in unterschiedlichen Anwendungsbereichen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Algebra und Geometrie, Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Analysis:

Unbestimmte und bestimmte Integrale, Berechnung von Flächeninhalten mit Integralrechnung.

Praxisorientierte schulartenspezifische Anwendungen.

Stochastik:

Begriff der Wahrscheinlichkeit.

Additions- und Multiplikationsregel auf einander ausschließende und unabhängige Ereignisse.

Binomialverteilung und Normalverteilung (Erwartungswert und Standardabweichung).

Lineare Funktionen, Potenz- und Polynomfunktionen, trigonometrische Funktionen, Wachstums- und Zerfallsfunktionen:

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Matrizen:

Schulartenspezifische Anwendungen im Wirtschaftsbereich.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Funktionale Zusammenhänge, Analysis und Stochastik

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Gleichungs- und Ungleichungssysteme, lineare Optimierung:

Praxisorientierte Anwendungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag).

Zinseszins- und Rentenrechnung:

Schulartenspezifische Anwendungen bei unterschiedlichen Sparformen, Krediten und Schuldtilgung.

Differenzieren und Integrieren:

Schulartenspezifische Anwendungen in der Kosten- und Preistheorie.

Stochastik:

Praxisorientierte Problemstellungen aus unterschiedlichen Bereichen (Wirtschaft, Wissenschaft, Alltag) zur beschreibenden Statistik und zur Wahrscheinlichkeitsrechnung.

Schularbeiten:

römisch eins. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 1. Semester, 1 einstündige Schularbeit im 2. Semester.

römisch II. Jahrgang: 1 einstündige Schularbeit im 3. Semester, 1 zweistündige Schularbeit im 4. Semester.

römisch III. Jahrgang: 1 zweistündige und 1 dreistündige Schularbeit.

5.2 NATURWISSENSCHAFTEN

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten:

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema: „Evolution und Universum“:

Grundbegriffe der Mechanik.

Entstehung des Universums, Urknall, Planetensystem, Eigenschaften der Himmelskörper.

Keplersche Gesetze.

Radioaktivität.

Entstehung des Lebens auf der Erde – physikalische, chemische, biotische Evolution, Evolutionstheorien.

Erdzeitalter – Entstehung wichtiger Lebensformen im Überblick.

Vom Einzeller zum Vielzeller, Gewebe.

Schwerpunktthema: „Informationssysteme“:

Elektrizität.

Bau und Funktion von Steuerungssystemen:

Nerven- und Hormonsystem.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema: „Sinne und Wahrnehmung“:

Strahlen und Wellen.

Bau und Funktion der Sinnesorgane.

Schwerpunktthema: „Energie und Umwelt“:

Energie, Energietechnik.

Allgemeine Grundlagen der Ökologie.

Einflüsse des Menschen auf Ökosysteme, regionale und globale Auswirkungen.

Nachhaltiges Wirtschaften.

Fotosynthese bzw. Atmung – Bau- und Betriebsstoffwechsel der Pflanze.

Fotovoltaik.

Mikrobiologie, ökologische Lebensformen.

Konkretes Beispiel für ein Ökosystem.

römisch III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema: „Biochemie und Genetik“:

Grundlagen der organischen Chemie, Nomenklatur, Systematik.

Synthetische Stoffe.

Nanotechnologie, Bionik.

Grundbegriffe der Vererbungslehre.

Molekulargenetik, DNA, RNA – Bau und Funktion, Eiweißsynthese, Mitose, Meiose.

Humangenetik, genetische Erkrankungen.

Gentechnik, Gentherapie, Stammzellenforschung.

Ethische Aspekte.

Fortpflanzung und Entwicklung im Tier- und Pflanzenreich.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Beobachten und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

Untersuchen und Bearbeiten

Die Schülerinnen und Schüler können

Bewerten und Anwenden

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Schwerpunktthema: „Ethologie und Soziobiologie“:

Grundlagen der Verhaltensforschung.

Bioaktive Stoffe (Drogen, Arzneimittel).

Medizinische Diagnosetechniken.

Produktion und Recycling-Stoffkreisläufe anhand ausgewählter Beispiele.

5.3 ERNÄHRUNG UND LEBENSMITTELTECHNOLOGIE

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Grundlagen der Ernährung.

Wasser und energieliefernde Inhaltsstoffe der Nahrung:

Aufbau, Arten und Vorkommen.

Ernährungsphysiologische und küchentechnische Bedeutung.

Bedarf und Bedarfsdeckung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Energiefreie Inhaltsstoffe der Nahrung:

Mineralstoffe, Vitamine, bioaktive Substanzen (Arten, ernährungsphysiologische Bedeutung, Vorkommen, Bedarf und Bedarfsdeckung).

Verdauung und Stoffwechsel.

Lebensmittelqualität und Lebensmitteltechnologie:

Rechtsgrundlagen, Lebensmittelkennzeichnung, Zusatzstoffe.

Lebensmittelproduktion (konventionelle und biologische Landwirtschaft).

Lebensmittelhygiene, Lebensmitteltoxikologie.

römisch III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Grundlagen der Sensorik.

Lebensmittel:

Nahrungsmittel und Genussmittel (Arten, Zusammensetzung, technologische Verfahren, Handelsformen, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, ökologische Aspekte und deren Bedeutung).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Ernährung in Prävention und Therapie:

Ernährung verschiedener Zielgruppen.

Folgen der Über- und Unterversorgung, Ursachen und Krankheitsbilder ernährungsmitbedingter Krankheiten.

Grundlagen der Diätetik, spezielle Kostformen und Diäten.

Erstellen von Speiseplänen und Speiseplananalyse.

Nährwertberechnungen (branchenspezifische Software).

Psychisch bedingte Extremstörungen im Essverhalten.

Alternative Ernährungsformen.

Außer-Haus-Verpflegung.

Ernährungs- und Konsumverhalten:

Einflüsse, Verbraucherstatistik.

Österreichischer Lebensmittelbericht.

Ernährungserhebung, Österreichischer Ernährungsbericht.

Ernährungstrends.

Ernährungsaufklärung und -information im öffentlichen Bereich:

Public Health, betriebliche Gesundheitsförderung.

Persönliches Ernährungsverhalten:

Ernährungserziehung, Ernährungsberatung.

Ernährungsökologie und Welternährung:

Nachhaltiger Ernährungsstil.

6. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, in der jeweils geltenden Fassung.

7. ALTERNATIVER PFLICHTGEGENSTANDSBEREICH 7a. GASTRONOMIE UND HOTELLERIE 7a.1 KÜCHEN- UND RESTAURANTMANAGEMENT

römisch eins. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Küche

Erscheinungsbild.

Arbeitssicherheit.

Gute Hygienepraxis, Abfallbewirtschaftung.

Qualitätskontrolle.

Arbeitsorganisation.

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung.

Küchenausstattung.

Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden, Portionieren und Anrichten von Speisen.

Betriebsorganisation

Beherbergungs- und Verpflegungsbetriebe:

Betriebsarten und –formen, Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation (Abteilungen, Funktionen, Arbeitsbereiche, Anforderungsprofile), österreichische Hotelklassifizierung und weitere Auszeichnungen.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Küche

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Vorbereitungstechniken, Grundrezepturen, Garmethoden, Portionieren und Anrichten von Speisen. Arbeitsorganisation.

Qualitätskriterien von Speisen und Lebensmitteln.

Restaurant

Erscheinungsbild, Personal- und Arbeitshygiene.

Arbeitssicherheit.

Ess- und Tischkultur.

Servicevorbereitung:

Raumvorbereitung, Tisch- und Servierinventar, Mise en place, Gedeckarten, Decken des Tisches, einfache Menügedecke, Servierregeln.

Servicetechniken und -abläufe:

Tragetechnik, Vorlegen, Organisation und Durchführung von Servierabläufen.

Getränke und Getränkeservice:

Alkoholfreie Getränke.

Betriebsorganisation

Arbeitsorganisation:

Planungsinstrumente, Arbeitsplanung und Evaluierung betrieblicher Einsätze, Zeitmanagement, ökologische Betriebsführung und Nachhaltigkeit.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung:

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menü- und Speiseplanerstellung. Portionsgrößen und Mengenerstellung.

Küchenbrigade.

Gute Hygienepraxis.

Einrichtung und Inventar der Küche.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion, Convenience Produkte.

Nationale Küchen.

Speisenausgabesysteme.

Restaurant

Arbeitsorganisation, Servierbrigaden.

Arbeits- und Servierabläufe:

Serviersysteme, Servierarten, Vorlegen, Gedeckarten.

Tischgestaltung, Speise- und Getränkekarten.

Grundlagen der Gästebetreuung und -beratung.

Bonier- und Abrechnungssystem.

Getränke und Getränkeservice:

Alkoholfreie Getränke, Heißgetränke, Bier.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Küche

Küchenmanagement und Rezepturenverwaltung:

IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Menüerstellung.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Vorbereitungstechniken, Abwandlungen, Verfeinerungen.

Nationale Küchen.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Restaurant

Mahlzeiten des Tages.

Serviertechniken und-abläufe:

Kaffeehausservice.

Bankettservice.

Menü- und À-la-carte-Service.

Arbeits- und Servierabläufe vom Empfang bis zur Verabschiedung.

Gästebetreuung und -beratung:

Betreuung unterschiedlicher Zielgruppen, Beschwerdemanagement.

Getränke und Getränkeservice:

Bier.

Wein. Schaumweine und versetzte Weine.

Basisspirituosen.

römisch III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Küche

Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen.

Lebensmittelverarbeitung und Speisenproduktion:

Menüzubereitung, À-la-carte-Küche.

Trends und Innovationen in der Gastronomie.

Qualitätssicherung und -kontrolle von Speisen und Arbeitsabläufen.

Restaurant

Selbstständige Planung und Umsetzung von Arbeitsaufträgen.

Präsentation und Service von Spezialitäten.

Arbeiten am Tisch des Gastes.

Buffet.

Gästebetreuung und -beratung:

Verkaufsfördernde Maßnahmen, aktiver Verkauf, Verkaufsgespräch.

Bar:

Arten, Grundausstattung, Barstock, Mise en place, Arbeitsabläufe. Bargetränke.

Getränke und Getränkeservice:

Aperitif, Digestif.

Korrespondierende Getränke und Getränkeempfehlung.

Degustation.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Küche und Restaurant:

Selbstständige Planung und Umsetzung von komplexen Arbeitsaufträgen.

7a.2 ERNÄHRUNG UND BETRIEBSORGANISATION

römisch eins. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Ernährung:

Ernährungsverhalten.

Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit.

Nährstoffbildung.

Aufgaben und Bestandteile der Nahrung.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Grundlagen der Ernährung:

Aufgaben und Bestandteile der Nahrung.

Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitsbedarf.

Richtlinien einer vollwertigen Ernährung und lebensmittelbasierte Ernährungsempfehlungen.

7a.3 UNTERNEHMENS- UND DIENSTLEISTUNGSMANAGEMENT

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

7b. UNTERNEHMENS- UND DIENSTLEISTUNGSMANAGEMENTUNDSEMINARE 7b.1 UNTERNEHMENS- UND DIENSTLEISTUNGSMANAGEMENT

römisch eins. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

römisch III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können die in den Clustern erworbenen Kompetenzen in der betrieblichen Praxis anwenden;*)

Die Schülerinnen und Schüler können

*) Anwendung von Kompetenzen aus anderen Clustern:

Fach- und Methodenkompetenz:

Die Schülerinnen und Schüler können

Personale und soziale Kompetenzen:

Die Schülerinnen und Schüler können

Lehrstoff:

Praxisorientierte und reale Aufgaben unter Einhaltung einer betrieblichen Struktur oder in Zusammenhang mit dem schuleigenen Betrieb in unterschiedlicher Komplexität alleine und im Team.

Vernetzte Nutzung der für die Aufgabenstellungen erforderlichen fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse aller Cluster.

Ausgewählte Aufgaben der Unternehmensführung.

Entwicklung und Realisierung standortspezifischer bzw. regionaler Serviceangebote.

Anwendung von Teilen des Projektmanagements – Handbuch, Kreativitätstechniken, Projektorganisationsstrukturen.

Anwendung von Methoden des Service-Designs bzw. Dienstleistungsinnovationsmanagements.

Nutzung von standard- und branchenspezifischer Software und des Internets.

Situationsadäquater Einsatz der Fremdsprache(n).

7b.2 SCHULAUTONOME SEMINARE

römisch eins. Jahrgang:

1. Semester – Kompetenzmodul 1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Mit Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Inhalte, die in Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ stehen.

2. Semester – Kompetenzmodul 2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Mit Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Inhalte, die in Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ stehen.

römisch II. Jahrgang:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Mit Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Inhalte, die in Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ stehen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Mit Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Inhalte, die in Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ stehen.

römisch III. Jahrgang – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Mit Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Inhalte, die in Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ stehen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Mit Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ können die Schülerinnen und Schüler

Lehrstoff:

Inhalte, die in Bezug zum Pflichtgegenstand „Unternehmens- und Dienstleistungsmanagement“ stehen.

B. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in den römisch III. Jahrgang im Ausmaß von mindestens 8 Wochen (Vollzeit) in Betrieben der Wirtschaft, der Verwaltung, des Tourismus oder der Ernährung.

In begründeten Fällen sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferienzeiten zulässig, wobei diese in die Gesamtpraktikumsdauer einzurechnen sind.

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang/Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

E. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage A1 Abschnitt römisch VI Unterabschnitt D Ziffer eins,

2. Religion

Wie Abschnitt V

3. Weitere Pflichtgegenstände

Für die weiteren Pflichtgegenstände sind die jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffe gemäß Abschnitt römisch VI Unterabschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe und die didaktischen Grundsätze gemäß Abschnitt römisch VI Unterabschnitt C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2021

Gesetzesnummer

20009369

Dokumentnummer

NOR40219826