Lehrpläne für den Evangelischen Religionsunterricht
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019,
K
Anlage 2,
01.09.2020
70/07 Schule und Kirche
klassenweise aufsteigendes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 2, Ziffer eins, bzw. Ziffer 2,)
Der evangelische Religionsunterricht hat Teil am allgemeinen Bildungsziel der Schule (Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 242 aus 1962,) und leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn unterstützt. Neben der Entwicklung von Selbst- und Sozialkompetenz, emotionaler und methodischer Kompetenz, sowie dem Erwerb von Kenntnissen, kann der Religionsunterricht insbesondere Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen im privaten und schulischen Leben anbieten.
Der evangelische Religionsunterricht an der Schule ist doppelt begründet: Einerseits im Verkündigungs- und Bildungsauftrag der Kirche, andererseits im Erziehungs- und Bildungsauftrag der öffentlichen Schule. Er nimmt als eigenes Fach die religiöse und ethische Dimension des umfassenden Bildungsauftrages der Schule wahr. Er bietet den Schüler*innen eine Begegnung mit der biblischen Verkündigung, wie sie in der Heiligen Schrift und in den Bekenntnissen bezeugt wird, sowie eine Begegnung mit dem Bildungsauftrag der Gesellschaft in einem gegenseitigen Dialog. In der Auseinandersetzung mit religiösen und ethischen Themen lernen sie Möglichkeiten der persönlichen Orientierung und Sinnfindung kennen, erproben ihre Fähigkeit zu Verständigung und Toleranz und üben sich in Solidarität.
Der evangelische Religionsunterricht ermöglicht Schülerinnen und Schülern sich selbst und andere als Geschöpfe Gottes mit individuellen Stärken und Schwächen wahrzunehmen. Er bestärkt sie im Sinne der Inklusion, sich und andere anzunehmen und im Blick auf gemeinsame Aufgaben Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen. Er unterstützt die Heranwachsenden dabei, den Glauben als Möglichkeit zu entdecken, die Wirklichkeit zu deuten, ihr Leben zu gestalten und religiöse Sprach- und Gestaltungsfähigkeit zu entwickeln. Er fördert die Rückbesinnung auf die eigenen religiösen und kulturellen Wurzeln und eröffnet Räume des interreligiösen und interkulturellen Lernens. Er beteiligt sich an der Gestaltung der Schule als Lebens- und Erfahrungsraum, insbesondere durch die Mitgestaltung von Festen, Feiern und Gottesdiensten.
Der evangelische Religionsunterricht unterstützt den Erwerb von prozessorientierten Kompetenzen in folgenden Kompetenzbereichen:
Dabei greift der evangelische Religionsunterricht auf folgende inhaltsbezogene Kompetenzdimensionen von Religion zurück:
Der evangelische Religionsunterricht will Schülerinnen und Schüler zu folgende Kompetenzen führen:
Der evangelische Religionsunterricht leistet einen grundlegenden Beitrag zur religiös-ethisch-philosophischen Bildungsdimension der Schule, indem er die Schülerinnen und Schüler in ihrer Suche nach Sinn begleitet, Kommunikation einübt, die Stellung des Menschen in der Gesellschaft kritisch wahrnimmt, ein förderliches Verhältnis zu Natur und Technik herstellt und Kreativität ganzheitlich Raum gibt. Er nimmt Schülerinnen und Schüler in ihrer Einzigartigkeit wahr und öffnet einen Raum für existenzielle Fragen und ihre spirituellen Dimensionen. Neben der Entwicklung von Selbst-, Sozial-, emotionaler und methodischer Kompetenz bietet er insbesondere Orientierung, die in christliche Tradition und das reformatorische Erbe eingebettet ist, sowie Hilfe zur Lebensgestaltung und zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen. Er fördert eine Kultur des Fragens und der kritischen Auseinandersetzung sowie des Miteinanders und der Solidarität.
Der evangelische Religionsunterricht begleitet den altersspezifischen Entwicklungsprozess der Schülerinnen und Schüler von Einstellungen und Verhaltensweisen zu religiösen und ethischen Themen. Dabei wird angestrebt, aus dem vermittelten Wissen eine grundlegende Bedeutung für den Einzelnen und sein Wirken in der Gesellschaft zu erreichen.
Es gelten die sechs Grundkompetenzen für alle Schulstufen.
Für jede Schulstufe umfasst der Lehrplan zwei Lernschwerpunkte, die sich jeweils in mehrere Kernbereiche untergliedern. Es ist verbindlich, in der jeweiligen Schulstufe zwei Kernbereiche aus beiden Lernschwerpunkten zu unterrichten. Je nach Maßgabe der Stundenanzahl und der Gruppensituation werden weitere Kernbereiche aus beiden Lernschwerpunkten behandelt.
Jeder Kernbereich umfasst mehrere mögliche Themenfelder, die der Unterrichtsgruppe zur Auswahl stehen, aber auch ergänzt werden können. Es wird von der jeweiligen Situation einer Unterrichtsgruppe abhängen, welches Themenfeld sich für deren Lernstand anbietet.
In der praktischen Umsetzung soll die Differenziertheit der Unterrichtssituation wahr- und ernstgenommen werden, wodurch sich unterschiedliche Schwerpunktsetzungen ergeben können.
Für alle Kompetenz- und Inhaltsformulierungen des Lehrplanes gilt folgendes Prinzip: Die Aufstellung beschreibt keine Reihenfolge der einzelnen Elemente, sondern fordert deren Verschränkung. Die Inhalte sind den Grundkompetenzen zuzuordnen.
Für die 9. Schulstufe der Sonderschule für Jugendliche mit erhöhtem Förderbedarf und im Berufsvorbereitungsjahrgang der Sonderschule gilt:
Die Anwendungsbereiche bestehen in einer Vertiefung von Inhalten aus den vorangegangenen Semestern. Diese werden von der Lehrkraft unter Berücksichtigung der Interessen der Schülerinnen und Schüler und unter Bedachtnahme auf die konkrete Unterrichtssituation sowie den Schulschwerpunkt am Beginn des 1. Semesters festgelegt und bekanntgemacht.
1. Klasse: „Gott und Mensch“
Lernschwerpunkt: Ich – Du – Wir
Kernbereich 1
Kernbereich 2
Kernbereich 3
Lernschwerpunkt: Gott erfahren
Kernbereich 1
Kernbereich 2
Kernbereich 3
2. Klasse: „Jesus und Kirche“
Lernschwerpunkt: Jesus
Kernbereich 1
Kernbereich 2
Lernschwerpunkt: Christsein in der Welt
Kernbereich 1
Kernbereich 2
Kernbereich 3
3. Klasse: „Identität und Begegnung“
Lernschwerpunkt: Evangelisch-Sein
Kernbereich 1
Kernbereich 2
Kernbereich 3
Lernschwerpunkt: Kirchen und Religionsgemeinschaften
Kernbereich 1
Kernbereich 2
Kernbereich 3
4. Klasse: „Freiheit und Verantwortung“
Lernschwerpunkt: Freiheit gestalten
Kernbereich 1
Kernbereich 2
Kernbereich 3
Lernschwerpunkt: Ambivalenz von Religion
Kernbereich 1
Kernbereich 2
Kernbereich 3
Bildungsaufgabe, Selbstkompetenz, Alltagssituation, Verkündigungsauftrag, Erziehungsauftrag, Sprachfähigkeit, Lebensraum, Sozialkompetenz, Kompetenzformulierung
20.12.2019
20010867
NOR40219799