LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 275 aus 2008, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 402 aus 2019,
römisch fünf
Anlage 2 b
14.12.2019
82/05 Lebensmittelrecht
Die in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 genannten spezifischen Ausbildungserfordernisse werden zu Ausbildungsinhalten zusammengefasst.
Ausbildungsdauer insgesamt: 110 UE
Ausbildungsdauer: 80 UE
Ausbildungsinhalte:
Praktische Anwendung in Schlachtbetrieben der im theoretischen Teil vermittelten Wissensinhalte.
Relevante Schulungen während der tierärztlichen Ausbildung können bei der praktischen Ausbildung berücksichtigt werden.
Ausbildungsdauer: 30 UE
Ausbildungsinhalte:
1. Rechtsbestimmungen
2. Lebensmittelsicherheit
3. TSE und tierische Nebenprodukte
4. Tierschutz
5. Amtliche Kontrollen
Die theoretische Ausbildung kann durch die Absolvierung der vertieften Ausbildung im Rahmen des veterinärmedizinischen Studiums ganz oder teilweise ersetzt werden.
17.12.2019
20005918
NOR40219667