Kurztitel

LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 275 aus 2008, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 402 aus 2019,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 b

Inkrafttretensdatum

14.12.2019

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Anlage 2b

Ausbildungsrahmenplan „B“ für amtliche Tierärzte

(in Betrieben mit jährlicher Schlachtung von weniger als 1000 Großvieheinheiten oder von weniger als 150.000 Stück Geflügel und Hasentieren)

Die in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/624 genannten spezifischen Ausbildungserfordernisse werden zu Ausbildungsinhalten zusammengefasst.

Ausbildungsdauer insgesamt: 110 UE

Praktische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 80 UE 

Ausbildungsinhalte:

Praktische Anwendung in Schlachtbetrieben der im theoretischen Teil vermittelten Wissensinhalte.

Relevante Schulungen während der tierärztlichen Ausbildung können bei der praktischen Ausbildung berücksichtigt werden.

, Theoretische Ausbildung

Ausbildungsdauer: 30 UE

Ausbildungsinhalte:

1. Rechtsbestimmungen

2. Lebensmittelsicherheit

3. TSE und tierische Nebenprodukte

4. Tierschutz

5. Amtliche Kontrollen

Die theoretische Ausbildung kann durch die Absolvierung der vertieften Ausbildung im Rahmen des veterinärmedizinischen Studiums ganz oder teilweise ersetzt werden.

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2019

Gesetzesnummer

20005918

Dokumentnummer

NOR40219667