Absatz eins,Die Ausbildung der Personen gemäß Paragraph eins, ist modular aufzubauen. Die Ausbildungserfordernisse gemäß den Verordnungen (EU) 2017/625 und (EU) 2019/624 für diese Berufsgruppen sind Bestandteil der Ausbildungsrahmenpläne, in denen die Ausbildungsinhalte in den Grundzügen festgelegt sind.