Personenkraftwagen-Verbraucherinformationsverordnung 2018
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 279 aus 2018, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 379 aus 2019,
römisch fünf
Paragraph eins
01.01.2020
01.01.2022
Pkw-VIV 2018
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Diese Verordnung regelt die Bereitstellung von sachdienlichen, in sich widerspruchsfreien und verständlichen Informationen darüber, welche Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 gemäß Anhang römisch zwei Teil A der Richtlinie 2007/46/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, Amtsblatt Nummer L 263 vom 09.10.2007, Seite 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2019/543, Amtsblatt Nummer L 95 vom 4.4.2019 Seite 1, regelmäßig mit welchen einzelnen in Verkehr gebrachten flüssigen oder gasförmigen Kraftstoffen betankt werden können. Weiters wird die Bereitstellung von Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher durch geeignete Informationskampagnen über die Einführung des WLTP und seiner Folgen für die Kraftstoffverbrauchs-und CO2-Emissionswerte, insbesondere über den Anstieg dieser Werte gegenüber den nach dem NEFZ abgeleiteten Werten, und die Bedeutung der Werte aus den verschiedenen Prüfphasen geregelt.
20.08.2021
20010377
NOR40219540