Absatz eins,Für die Zulassung sind das Vorliegen folgender Voraussetzungen sowie folgende Angaben und Unterlagen erforderlich:
- Ziffer einsName (Firma) des Antragstellers sowie, wenn es sich um eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft handelt, Rechtsform und Namen der zur Vertretung nach außen berufenen Personen;
- Ziffer 2Angaben über die elektronische Erreichbarkeit des Antragstellers;
- Ziffer 3bei einer Kapitalgesellschaft oder einer eingetragenen Personengesellschaft in Sinn des Paragraph 189, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a, Unternehmensgesetzbuch -– UGB, dRGBl. S 219 aus 1897,, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 46 aus 2019,, ein eingezahltes Stamm- oder Grundkapital in der Höhe von mindestens 100.000 Euro, das nicht durch Bilanzverluste geschmälert worden ist;
- Ziffer 4Bestand einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 100 000 Euro je Versicherungsfall;
- Ziffer 5Angaben, über welche Ausstattung, einschließlich welcher Geräte und technischen Ausrüstung, der Antragsteller für die Ausführung der Dienstleistung verfügen wird;
- Ziffer 6ein technisches Sicherheits- und Betriebskonzept, aus dem hervorgeht, wie die Erbringung der Zustellleistung (Paragraph 29, Absatz eins, ZustG) gewährleistet werden soll;
- Ziffer 7Erfüllung der in der Anlage genannten technischen Spezifikationen;
- Ziffer 8Gewährleistung der Datensicherheit durch Maßnahmen gemäß Artikel 32, der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (im Folgenden: DSGVO), Amtsblatt Nummer L 119 vom 04.05.2016 Seite 1, in der Fassung der Berichtigung Amtsblatt Nummer L 127 vom 23.05.2018 Seite 2, insbesondere auch Protokollierung der einzelnen durchgeführten Verarbeitungsvorgänge und Belehrung der Mitarbeiter über das Datengeheimnis gemäß Paragraph 6, Datenschutzgesetz – DSG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 1999,, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 14 aus 2019,;
- Ziffer 9ein Muster der Verträge, die der Antragsteller mit seinen Kunden abzuschließen beabsichtigt;
- Ziffer 10Gutachten einer Konformitätsbewertungsstelle gemäß Artikel 2 Nummer 13 der Verordnung (EG) Nr. 765 aus 2008,, über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 des Rates, Amtsblatt Nummer L 218 vom 13.08.2008 Seite 30, die zur Durchführung der Konformitätsbewertung qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter und der von ihnen erbrachten qualifizierten Diensten für die Zustellung elektronischer Einschreiben gemäß Artikel 44, der Verordnung (EU) Nr. 910 aus 2014, über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (im Folgenden: eIDAS-VO), Amtsblatt Nummer L 257 vom 28.08.2014 Seite 73, in der Fassung der Berichtigung Amtsblatt Nummer L 23 vom 29.01.2015 Seite 19 akkreditiert ist, als Nachweis der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen.
- Ziffer 11eine Strafregisterbescheinigung gemäß Paragraph 10, des Strafregistergesetzes 1968, BGBl. Nr. 277, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,, bei Staatsangehörigen von Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ein gleichwertiger Nachweis des Heimat- oder Herkunftsstaates; die Strafregisterbescheinigung bzw. der gleichwertige Nachweis dürfen im Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.