Alkoholsteuergesetz 2022
Bundesgesetzblatt Nr. 703 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 2019,
BG
Paragraph 63,
01.01.2021
AlkStG 2022
32/05 Verbrauchsteuern
Der Abfindungsberechtigte hat die auf die Abfindungsmenge entfallende Steuer zu berechnen und den Steuerbetrag in der Abfindungsanmeldung anzugeben. Steht dem Abfindungsberechtigten eine Steuerbefreiung gemäß Paragraph 4, Absatz 2, Ziffer 5, zu, ist vor Berechnung der Steuer von der Abfindungsmenge die steuerfreie Alkoholmenge abzuziehen. Der errechnete Steuerbetrag ist bis zum 25. des auf das Entstehen der Steuerschuld folgenden Kalendermonats beim Zollamt Österreich zu entrichten.
17.05.2022
10004876
NOR40218947