Absatz einsDer Antrag auf Zulassung eines einfachen Brenngeräts ist durch dessen Eigentümer beim Zollamt Österreich schriftlich einzubringen. Der Antrag hat zu enthalten:
- Ziffer einsden Namen oder die Firma und die Anschrift des Antragstellers,
- Ziffer 2den Aufbewahrungsort.