Absatz einsFür das Erlöschen des Freischeins gilt Paragraph 25, Absatz eins,, Absatz 2, Ziffer eins und 5 und Absatz 3, sinngemäß. Weiters ist der Freischein zu widerrufen, wenn innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren kein Alkohol bezogen oder innerhalb eines Zeitraumes von einem Jahr keine im Freischein angeführte Verwendung von Alkohol vorgenommen wurde.