Grunderwerbsteuergesetz 1987
Bundesgesetzblatt Nr. 309 aus 1987, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 104 aus 2019,
BG
Paragraph 16,
01.07.2020
30.06.2025
GrEStG 1987
32/06 Verkehrsteuern
Stellt sich die Unrichtigkeit der Bemessungsgrundlage für die Selbstberechnung bei der Grunderwerbsteuer heraus, hat das Finanzamt Österreich ohne unnötigen Aufschub dem Grundbuchsgericht in elektronischer Form die richtige Bemessungsgrundlage mitzuteilen. Die nähere Regelung betreffend die Form, den Inhalt und den elektronischen Übermittlungsweg der Selbstberechnungserklärung wird einer Verordnung des Bundesministers für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Justiz vorbehalten.
01.07.2025
10004531
NOR40218873